[28.9.2021] Ab 2026 müssen alle bundesdeutschen Gerichte mit der E-Akte arbeiten. In Bremen wurde nach den Fachgerichten mit der Umstellung in der ordentlichen Gerichtsbarkeit begonnen. Am Landgericht wird erstmals eine komplette Software-Lösung erprobt, die im Länderverbund entwickelt wurde.
Die Gerichte in Bremen stellen ihren Betrieb schrittweise auf die E-Akte um. Das Verwaltungsgericht war im Herbst 2019 das bundesweit erste Verwaltungsgericht, das vollständig auf die elektronische Gerichtsakte umgestellt hat (
wir berichteten). Inzwischen arbeiten auch das Oberverwaltungsgericht sowie das Arbeits- und das Landesarbeitsgericht voll elektronisch mit der E-Akte (
wir berichteten). In wenigen Monaten sollen das Finanz- und das Sozialgericht die Umstellung in der Fachgerichtsbarkeit komplett machen. Das geht aus einer Meldung der Senatorin für Justiz und Verfassung der Hansestadt hervor.
Ein weiterer Meilenstein sei bei der 1. und 2. Zivilkammer am Landgericht Bremen erreicht worden. Damit habe die Umstellung jetzt auch in der ordentlichen Gerichtsbarkeit begonnen. Dabei werde mit einem umfassenden Software-Paket gearbeitet. Bei dessen Nutzung greifen die E-Akte, ein elektronisches Posteingangs- und -ausgangsmanagement sowie ein neues, auf justizinterne Abläufe zugeschnittenes Textverarbeitungssystem ineinander. Entwickelt wurde die Lösung im Länderverbund von Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Saarland und Sachsen-Anhalt. Das Landgericht Bremen ist nach Auskunft der Senatspressestelle das erste Gericht überhaupt, an dem die Software eingesetzt wird. Das System habe sich bereits nach der ersten Woche im realen Betrieb bewährt. In den nächsten Monaten sollen nun die weiteren Zivilkammern des Bremer Landgerichts auf die die E-Akte umgestellt werden – im nächsten Schritt soll anschließend das Hanseatische Oberlandesgericht folgen.
(sib)
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