[6.10.2021] Unter anderem bei den Thüringer Finanzämtern können ab sofort die notwendigen Formulare im Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren digital eingereicht werden. Damit wird die Abgabe häufiger Anträge – etwa der auf Wechsel der Lohnsteuerklasse – deutlich erleichtert.
Anträge und Erklärungen zu Lohnsteuerabzugsmerkmalen, die bisher in Papierform abgegeben werden mussten, können unter anderem in Thüringen jetzt auch elektronisch an die Finanzämter übermittelt werden. Insbesondere der Wechsel der Lohnsteuerklasse soll damit erleichtert werden, erklärte die Finanzministerin des Freistaats, Heike Taubert. Manche Ehepaare oder eingetragene Lebenspartnerschaften wechselten mehrmals pro Jahr ihre Steuerklassen, weil das günstiger für sie sein könne. Die digitale Übermittlung macht den Wechsel einfacher, so Taubert. Weitere typische Änderungen beträfen Arbeitnehmer, wenn sich die Zahl der Kinderfreibeträge verändere oder die Voraussetzungen für eine günstigere Steuerklasse entfielen.
Zu den Anträgen und Erklärungen, die in Thüringen ab dem 1. Oktober elektronisch an das Finanzamt übermittelt werden können, gehören der Antrag auf Steuerklassenwechsel, der Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung, die Erklärung zum dauernden Getrenntleben und die Erklärung zur Wiederaufnahme der ehelichen oder lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaft sowie der Antrag zu den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM).
Die Übermittlung der Daten funktioniere bundesweit über das Online-Portal Mein ELSTER oder über Übermittlungsprogramme privater Anbieter, heißt es in einer Meldung des Thüringer Finanzministeriums. Damit böten die Steuerverwaltungen der Länder eine weitere Möglichkeit, um sicher, kontaktlos und flexibel mit dem jeweiligen Finanzamt vor Ort zu kommunizieren. Dazu sei die einmalige Registrierung bei Mein ELSTER erforderlich. Bei dem Verfahren würden sämtliche Daten verschlüsselt an die Steuerverwaltung übertragen – so werde das Steuergeheimnis gewahrt.
(sib)
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