[8.11.2021] In Weimar hat das Verwaltungsgericht – als drittes Thüringer Gericht in diesem Jahr – erfolgreich die E-Akte eingeführt. Damit werden erstmals E-Akten in der Fachgerichtsbarkeit pilotiert. Die Umstellung wird von umfassenden technischen Anpassungen und Schulungen flankiert.
Das Verwaltungsgericht Weimar führte zum November 2021 die ersten elektronischen Gerichtsakten der Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit ein. Sämtliche neuen Verfahrensakten werden nunmehr ausschließlich als elektronische Akten geführt. Damit pilotiere das Projekt „eJustice Thüringen“ erstmals E-Akten der Fachgerichte. Innerhalb eines Jahres werde damit an einem dritten Standort der Thüringer Justiz die elektronische Gerichtsakte eingeführt, erläuterte Justizminister Dirk Adams. Das Verwaltungsgericht Weimar sei damit auf den 1. Januar 2022 vorbereitet – zu diesem Datum wird der elektronische Rechtsverkehr für Rechtsanwälte, Behörden und andere professionell Einreichende verpflichtend. Inzwischen werden an vier Thüringer Gerichten Verfahrensakten elektronisch geführt, darunter an den Landgerichten Meiningen und Gera die erstinstanzlichen Verfahren der Zivil- und Handelskammern sowie am Oberlandesgericht die Zivilverfahren der ersten und zweiten Instanz.
Die elektronische Aktenführung soll nach dem Willen des Gesetzgebers spätestens ab dem 1. Januar 2026 in allen Gerichten und Staatsanwaltschaften für neue Verfahren bundesweit verbindlich sein. In der Thüringer Justiz würde sich diese Änderung auf etwa 3.500 Bedienstete auswirken. Die Mitarbeitenden im Wachtmeisterdienst, in den Geschäftsstellen, in der Rechtspflege sowie im richterlichen und staatsanwaltlichen Dienst werden im Rahmen eines landesweiten Projekts auf die Umstellung vorbereitet, wie das Justizministerium des Landes berichtete. Neben erheblichem Schulungsaufwand sowie einer umfassenden Anpassung der technischen Ausstattung der Arbeitsplätze und der Sitzungssäle sei die Einführung einer elektronischen Akte insbesondere durch eine Vielzahl von notwendigen rechtlichen und organisatorischen Änderungen geprägt. Justizminister Dirk Adams sagte, er hoffe, dass die Erfahrungen mit der Umstellung am Verwaltungsgericht Weimar auch auf andere Verwaltungsgerichte in Thüringen übertragbar seien, sodass eine zügige Fortführung des Projekts möglich sei.
(sib)
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