Niedersachsen:
Gericht erhält modernes Gesicht


[15.11.2021] In Niedersachsen sind jetzt alle Gerichte mit spezieller Technik für Videoverhandlungen ausgestattet. Starker Antreiber für diese Entwicklung war die Corona-Pandemie.

In Niedersachsen sind Videoverhandlungen vor Gericht jetzt flächendeckend möglich. Wie das niedersächsische Justizministerium mitteilt, verfügt jedes der insgesamt 128 Gerichte über mindestens einen Saal, der mit spezieller Technik für Videoverhandlungen ausgestattet ist. Seit Beginn des Jahres haben Planung, Beschaffung, Roll-out und Installation im gesamten Flächenland Niedersachsen durchgeführt werden können.
In den vergangenen Monaten seien unter anderem verbaut worden: 128 Steuerungseinheiten, 128 Bedien-Terminals für die Richterbank, 256 großformatige Monitore, 256 Kameras und 300 Mikrofone. Insgesamt seien 31.000 Meter Kabel in den Gerichten verlegt worden. Die Kosten für die genannten Hard- und Software-Komponenten beliefen sich auf einen siebenstelligen Betrag.
„Wir haben in den vergangenen Monaten ordentlich Tempo gemacht“, sagt Justizministerin Barbara Havliza. „Die Pandemie war ein starker Antreiber, denn je weniger Menschen in einem Gerichtssaal zusammenkommen, desto geringer ist das Infektionsrisiko. Einem modernen Gericht steht es gut zu Gesicht, wenn es technisch in der Lage ist, Videoverhandlungen flächendeckend anzubieten. Das gilt in einem Flächenland in besonderem Maße, denn hier können die Wege oft weit sein. Aus diesem Grund haben wir hier in den vergangenen Monaten besonders große Anstrengungen unternommen.“
Laut dem niedersächsischen Justizministerium haben sich Videoverhandlungen in den vergangenen Monaten vor allem im Zivilrecht als beliebt erwiesen. Als die Infektionszahlen Anfang 2021 besonders hoch waren, habe etwa das Oberlandesgericht Celle 75 Prozent der Verfahren als Videoverhandlungen durchgeführt. Aber auch für kleinere Gerichte sei die Technik wertvoll. Zum Beispiel seien beim Sozialgericht Stade seit Jahresbeginn 66 Prozent aller Verfahren online abgehalten worden.

Zuschnitt der technischen Ausstattung

Das sei jedoch nur angemessen möglich, wenn die technische Ausstattung auch auf Gerichtsverhandlungen zugeschnitten sei. Wichtig sei eine gute Tonqualität. Die Stimmen der Personen inner- und außerhalb des Gerichtssaales müssten gut zu verstehen sein. Wichtig sei zudem eine gute Bildqualität, mit der Möglichkeit, entweder alle Personen im Saal zu zeigen (Weitwinkel) oder zum Beispiel die Mimik und Gestik nur einer Person (Zoom). Besonders wichtig sei außerdem eine auf die Prozessführung zugeschnittene Steuerung der einzelnen Hardware-Komponenten. Notwendig sei deshalb eine Software-Lösung, mit der die einzelnen Geräte während der Verhandlung von der Richterbank über ein Touchpanel bedient und gesteuert werden können. Die in den 128 Sälen integrierte Mediensteuerung sei deshalb mit Vertreterinnen und Vertretern der niedersächsischen Richterschaft eng abgestimmt und bedarfsgerecht konzeptioniert worden.
„Mit dieser Ausstattung stellen wir uns den Erwartungen einer digitalisierten Gesellschaft. Vielen Anwältinnen und Anwälten, Zeuginnen und Zeugen oder Sachverständigen, die lange Anreisen zum Gericht für oftmals kurze Termine auf sich nehmen müssen, kommt unser flächendeckendes Angebot zugute“, so Justizministerin Havliza. „Doch das soll nicht das Ende des Weges sein. Im Vorgriff auf die elektronische Akte werden wir für zusätzliche Ausstattung sorgen.“
Das Justizministerium ergänzt, dass es in den Sälen künftig nicht nur möglich sein soll, Videoverhandlungen durchzuführen, sondern auch Videovernehmungen mit einzubeziehen und beispielsweise elektronische Schriftstücke sowie analoge und digitale Beweismittel angemessen präsentieren zu können. (th)

https://www.mj.niedersachsen.de

Stichwörter: E-Justiz, Niedersachsen, Videoverhandlung



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