Nordrhein-Westfalen:
Hochschulverwaltung wird digitaler


[3.12.2021] In Nordrhein-Westfalen erhalten die Hochschulen rund 150 Millionen Euro an Förderung, um das E-Government-Gesetz umzusetzen. Vor allem die verwaltungsinterne Kommunikation soll digitaler werden. Beschäftigte wie Studierende sollen von E-Aktenführung und E-Payment profitieren.

In Nordrhein-Westfalen haben die Hochschulen und das Hochschulbibliothekszentrum (hbz) mit dem Ministerium für Kultur und Wissenschaft eine Vereinbarung zur Umsetzung des E-Government-Gesetzes Nordrhein-Westfalen (EGovG NRW) geschlossen. Darüber informierte jetzt die Pressestelle des Landes. Der Zugang zu und der Umgang mit der Verwaltung für Beschäftigte, Studierende, Lehrende sowie andere Behörden soll vereinfacht werden. Für die Umsetzung an den Hochschulen will die Landesregierung ab 2021 bis 2026 rund 150 Millionen Euro bereitstellen. Die ersten Mittel sollen Ende 2021 an die Hochschulen ausgezahlt werden. So sei es möglich, die im Rahmen der Hochschulautonomie geplanten Projekte eigenständig umsetzen – darunter die Einführung einer elektronischen Aktenführung für Personal und Studierende oder die Einführung elektronischer Bezahlmöglichkeiten für Semesterbeiträge.
Es ist vorgesehen, dass die Hochschulen bis Ende 2025 von der papiergebundenen auf die elektronische Aktenführung umsteigen. Im Vordergrund stehe hierbei ein gemeinsames Vorgehen. Hierfür sei eigens das Kompetenzzentrum E-Akte eingerichtet worden. Für die koordinierte hochschulübergreifende Umsetzung der Regelungen, die sich aus dem E-Government-Gesetz ergeben, wurden zudem neue Strukturen geschaffen. So sei Ende 2020 die Koordinierungsinstanz Digitale Unterstützungsprozesse (KDU.NRW) ins Leben gerufen worden, die hochschulübergreifende Projekte und Maßnahmen zur Umsetzung des EGovG NRW koordiniere und eine Schnittstelle zwischen dem Ministerium für Kultur und Wissenschaft und den Hochschulen bilde.
In Nordrhein-Westfalen wurde das E-Government-Gesetz 2016 verabschiedet, um die Verwaltungsdigitalisierung voranzutreiben und bürokratische Hürden abzubauen. Seit der Novellierung im Jahr 2020 fällt auch der Hochschulbereich umfassend darunter. Die Landesregierung will den Prozess zur Schaffung einer digitalen Landesverwaltung bis zum Jahr 2026 abschließen. (sib)

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Stichwörter: Hochschul-IT, Nordrhein-Westfalen, E-Government-Gesetz



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