[10.1.2022] Betroffene können sich jetzt auf elektronischem Weg zeit- und ortsunabhängig arbeitslos melden. Möglich wird dies mit der Online-Funktion des Personalausweises oder eines anderen elektronischen Identifikationsnachweises.
Seit dem 1. Januar 2022 können sich Bürgerinnen und Bürger mithilfe der Online-Funktion ihres Personalausweises arbeitslos melden. Laut der Bundesagentur für Arbeit handelt es sich um ein bundesweites digitales Angebot. Die elektronische Meldung sei der persönlichen gleichgestellt, sodass letztere nicht mehr zwingend erforderlich ist. Stattdessen können die Betroffenen dies im Bereich der Arbeitslosenversicherung ortsunabhängig und rund um die Uhr digital erledigen. Die nötige Identifikation erfolge über die Online-Funktion des Personalausweises oder eines anderen elektronischen Identifikationsnachweises, etwa des elektronischen Aufenthaltstitels, der eID-Karte oder des Ausweises eines EU-/EWR-Mitgliedslandes mit Online-Ausweisfunktion. Mit dem neuen Service werde ein durchgängiger Online-Prozess rund um die Arbeitslosigkeit ermöglicht. Er ergänze die Angebote, sich online als arbeitssuchend zu melden, auf elektronischem Weg einen Antrag auf Arbeitslosengeld zu stellen und online einen Beratungstermin zu vereinbaren.
(ve)
Weitere Informationen zur Online-Arbeitslosmeldung (Deep Link)
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Digitale Identität,
Bundesagentur für Arbeit
Bildquelle: Bundesagentur für Arbeit (BA)