[10.1.2022] Jeder vierte Antrag auf Beihilfe wird von den Thüringer Beamten digital gestellt. Der im Juli 2020 gestartete Service erfreut sich steigender Beliebtheit – der Anteil an den Gesamteingängen konnte von fünf auf nun über 27 Prozent gesteigert werden.
In Thüringen wird mittlerweile jeder vierte Kurzantrag auf Beihilfe von den Beamtinnen, Beamten und Beamtenanwärtern digital eingereicht. Das berichtet das Finanzministerium des Freistaats. Der im Juli 2020 eingeführte Service erfreue sich steigender Beliebtheit: Gingen zum Start 702 digitale Anträge in der Beihilfestelle ein, seien es im November 2021 bereits 3.418 gewesen. Der Anteil an den Gesamteingängen konnte von 5,41 Prozent im Juli auf 27,48 Prozent im November 2021 gesteigert werden. Rund 40.000 Thüringer Beamte und Pensionäre können das Verfahren nutzen. Als privat Krankenversicherte erhalten sie einen Teil der Kosten für medizinische Leistungen vom Dienstherrn, dem Freistaat, zurück. Hierfür muss ein Antrag zur Gewährung dieser Beihilfeleistung gestellt werden. Nach einer einmaligen Registrierung mit dem Thüringer Servicekonto könne der entsprechende Kurzantrag über das Portal Online-Verwaltung Thüringen gestellt werden. Dazugehörige Belege werden vom Antragsteller abfotografiert oder eingescannt und direkt beigefügt. Das Ausdrucken und handschriftliche Ausfüllen entfallen. „Die Digitalisierung nimmt Fahrt auf“, resümiert Hartmut Schubert, Staatssekretär im Thüringer Finanzministerium und Beauftragter für E-Government und IT (CIO). „Online-Anträge sind für die Anspruchsberechtigten nutzerfreundlich und bequem. Die Bediensteten in der Beihilfestelle können zudem effizienter arbeiten. Es entsteht eine Win-win-Situation für alle Beteiligten.“
(ve)
Zum Thüringer Verwaltungsportal (Deep Link)
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