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Bayern:
E-Akte an Finanzgerichten


[10.1.2022] Die Finanzgerichte in München und Nürnberg führen seit diesem Jahr alle Gerichtsakten vollständig elektronisch.

Digitale Akten statt Papierberge: Das Finanzgericht Nürnberg und ein Teil der Senate in München haben bereits seit einigen Jahren elektronische Prozessakten pilotiert, seit dem 1. Januar 2022 ist in Bayern nun die elektronische Aktenführung für alle Senate der Finanzgerichte in München und Nürnberg verpflichtend. Das teilt das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat mit. Die Gerichte seien damit für die Zukunft bestens aufgestellt, denn die E-Akte sei ökologisch, effizient, spare Porto und ermögliche ein flexibles Arbeiten, zum Beispiel im Homeoffice, so Finanz- und Heimatminister Albert Füracker. „Bayern ist bei der Einführung seiner Zeit voraus – die Finanzgerichtsordnung des Bundes verpflichtet die Einführung erst ab dem Jahr 2026“, so der Minister weiter. (bw)

www.stmfh.bayern.de

Stichwörter: E-Justiz, E-Akte, Bayern



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