[7.3.2022] Die Beantragung der Ausfuhr von Kulturgütern ist in einigen Bundesländern bereits digital möglich. Geplant ist die Nachnutzung des OZG-Online-Dienstes in allen Bundesländern.
Der Antrag zur Ausfuhr von Kulturgütern ist jetzt an das Nutzerkonto Bund und das ELSTER-Unternehmenskonto angebunden, was eine einfache und einheitliche Online-Antragstellung ermöglicht. Wie das Bundesinnenministerium auf seiner OZG-Informationsseite mitteilt, ist die digitale Beantragung seit Sommer 2021 in Bayern, Sachsen, Niedersachsen, Hamburg, Berlin und Hessen möglich. Die Nachnutzung des Dienstes sei in allen Bundesländern geplant.
Da die Leistung „Ausfuhr von Kulturgütern“ – etwa eines wertvollen Instruments durch einen berühmten Cellisten für einen Auftritt in Singapur oder der Versand eines Gemäldes durch ein Auktionshaus nach Australien – sowohl von Privatpersonen als auch von Organisationen in Anspruch genommen wird, war dem Themenfeld Steuern und Zoll im Projekt OZG Föderal schnell klar, dass die beiden Authentifizierungskomponenten Nutzerkonto Bund (NKB) und einheitliches Unternehmenskonto auf ELSTER-Basis (ELSTER-UK) anzubinden sind. Wie das Bundesinnenministerium berichtet, hat die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung (HZD) für beide Nutzerkonten Vereinbarungen mit den Betreibern abgeschlossen und die Anbindung der Komponenten in einer Testumgebung erprobt. Seit dem 25. Januar 2022 seien beide Authentifizierungskomponenten für die Leistung Kulturgutausfuhr verfügbar. Damit sei die Ausfuhr von Kulturgütern der erste OZG-Online-Dienst, welcher eine Authentifizierung über das ELSTER-UK ermöglicht. „Zur nutzerzentrierten OZG-Umsetzung zählt für uns auch, dass die Authentifizierung zur digitalen Antragstellung so einfach und sicher wie möglich ist“, sagt Jan-Peter Schulz, Projektleiter bei der Hessischen Zentrale für Datenverarbeitung.
Mit dem Pilotstart am 2. August 2021 in Bayern, Hamburg, Sachsen und Hessen habe der Einer-für-Alle(EfA)-Roll-out seinen Auftakt genommen, Niedersachsen und Berlin seien als weitere Länder hinzugekommen. Anpassungswünsche der Länder an das Online-Formular werden laut Bundesinnenministerium fortlaufend evaluiert und iterativ eingearbeitet. Parallel zum Roll-out würden IT-Sicherheit und Datenschutz betrachtet. So sei nach einem initialen Schwachstellen-Scan auch ein Penetrationstest erfolgreich durchgeführt worden.
Neben der Ausfuhr von Kulturgütern setzt Hessen laut Bundesinnenministerium zwei weitere Leistungen der Lebenslage Auslandsgeschäft um: die „Ausfuhr von Medizinprodukten“ und die „Ein- und Ausfuhr von Arzneimitteln“. Diese profitierten von den Fortschritten des OZG-Projekts Kulturgutausfuhr, da sie in einem gemeinsamen Programm und auf derselben technischen Plattform von der HZD umgesetzt würden.
(ba)
Zur Leistung „Ausfuhr von Kulturgut“ Hessen (Deep Link)
https://www.onlinezugangsgesetz.de
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