[28.3.2022] Die Postbeamtenkrankenkasse wird das Saarland künftig mit modernsten Verfahren bei der Beihilfeabrechnung unterstützen. So sieht es eine neue Kooperationsvereinbarung zwischen dem Finanzministerium und der Kasse vor.
Eine Kooperationsvereinbarung zur Beihilfeabrechnung haben jetzt das Saarland und die Postbeamtenkrankenkasse geschlossen. Unterzeichnet haben sie Finanzminister Peter Strobel und Dietmar Welslau, Interimsvorstand der Kasse. Wie das Ministerium für Finanzen und Europa berichtet, gibt es im Saarland circa 32.000 Beihilfeempfänger. Für sie muss die Beihilfe jeweils individuell festgesetzt werden. Die Postbeamtenkrankenkasse bringe hierfür nicht nur einen großen Erfahrungsschatz mit, sondern arbeite auch auf dem neuesten Stand der Technik. Am Standort Saarbrücken ist sie bereits tätig, mit der Kooperationsvereinbarung weite sie ihr Geschäftsfeld nun aus. Für die Festsetzung der Beihilfe werde Personal der bisherigen Zentralen Beihilfestelle des Landes eingesetzt.
„Die Beihilfefestsetzung erfolgt mit modernsten Verfahren unter Einsatz regelbasierter Systeme“, sagt Finanzminister Peter Strobel. „Beihilfeempfängern wird mit Start der kooperativen Beihilfebearbeitung ermöglicht, ihre Belege, wie beispielsweise Arztrechnungen und Rezepte, per App, per E-Mail und auch postalisch einzureichen. Damit geht die moderne Finanzverwaltung ihren Weg konsequent weiter, den ressortweit hohen Digitalisierungsgrad auszubauen und den Bürgern Verwaltungsleistungen digital anzubieten. Strobel bezeichnet die Kooperationsvereinbarung als Quantensprung. „Damit setzen wir uns an die Spitze der Länder im Bereich der Beihilfe.“
Noch im Jahr 2022 soll laut Ministerium die umfängliche Implementierungsphase starten. Das neue Beihilfeverfahren soll dann im Laufe des Jahres 2023 zur Verfügung stehen.
(ve)
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