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Normenkontrollrat Baden-Württemberg:
Once Only im Fokus


[10.5.2022] Die offizielle Vorstellung seiner Once-Only-Studie nahm der Normenkontrollrat Baden-Württemberg zum Anlass, die Vorteile und Herausforderungen dieses Umsetzungsprinzips mit Gästen aus Politik, Kommunen und Wirtschaft zu diskutieren.

In einer digitalen Veranstaltung der digitalakademie@bw stellte der Normenkontrollrat Baden-Württemberg (NKR BW) seine Once-Only-Studie vor. Rund 150 Teilnehmer waren per Webstream zugeschaltet, darunter viele Vertreter der kommunalen Ebene. In einem Impulsvortrag spannte Staatssekretär Julian Würtenberger, Amtschef im Innenministerium, den Bogen bis zum Onlinezugangsgesetz (OZG) und der Registermodernisierung. Mit 230 digitalisierten Verwaltungsleistungen stehe Baden-Württemberg auf dem OZG-Dashboard des Bundes im Ländervergleich auf dem zweiten Platz bei der OZG-Umsetzung. Der nächste Schritt sei die Ende-zu-Ende-Digitalisierung der Leistungen. Dazu müssten auch etablierte Abläufe in den Verwaltungen neu gestaltet werden. Im Falle der Umsetzung von Once Only sei die Registermodernisierung notwendig, so Würtenberger. Es sei davon auszugehen, dass dadurch pro Kopf und Jahr eine Stunde Aufwand – und damit Kosten – eingespart werden könnten, führte der Staatssekretär weiter aus.
Die Vorsitzende des Normenkontrollrats BW, Gisela Meister-Scheufelen, stellte anschließend die NKR-Studie vor. Once-Only-Lösungen könnten viele Verwaltungsverfahren erleichtern und beschleunigen. Die Umsetzung von Once Only sei allerdings komplex, weil rechtliche und technische Aspekte, aber auch der Verwaltungsvollzug berücksichtigt werden müssten, so Meister-Scheufelen. Der Empfehlungsbericht zeige anhand von zwei Verwaltungsleistungen, wie intensiv die Prozesse analysiert und neugestaltet werden müssen und diene als Muster für weitere Lösungsvorschläge, so die Vorsitzende weiter.
Der Vorstandsvorsitzende von Komm.ONE, William Schmitt, beleuchtete die Verwaltungsdigitalisierung anhand von Praxisbeispielen aus der Bürgersicht. Im Meldewesen könnten das Onlinezugangsgesetz und das Once-Only-Prinzip besonders gut umgesetzt werden, so Schmitt. Gesetzgeber und IT-Dienstleister hätten dafür bereits die notwendigen Voraussetzungen geschaffen.
In großer Runde wurden abschließend die nächsten Schritte und Voraussetzungen für die Umsetzung von Once Only, den Nutzen und die Potenziale dieses Prinzips sowie die Qualifizierungsbedarfe von Mitarbeitern in den Behörden diskutiert. (sib)

Empfehlungsbericht des Normenkontrollrats BW zum Download (PDF; 3,4 MB) (Deep Link)
https://www.normenkontrollrat-bw.de

Stichwörter: Panorama, Baden-Württemberg, Normenkontrollrat, Once Only, OZG



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