[20.6.2022] Bayern und Nordrhein-Westfalen wollen die Zusammenarbeit mit dem Nationalen Cyber-Abwehrzentrum verstetigen. Der Antrag dazu ging bei der Justizministerkonferenz ein. Vertreter der Länder-Staatsanwaltschaften sind schon jetzt im Rahmen eines Pilotprojekts beim Cyber-AZ tätig.
Lahmgelegte Stadtverwaltungen, verschlüsselte Firmennetzwerke, Angriffe auf Kritische Infrastrukturen: Cyber-Kriminalität wird zu einer immer größeren Bedrohung für Menschen und Unternehmen. Die effektive Bekämpfung von Cybercrime ist von enormer Bedeutung und erfordert eine enge Kooperationen zwischen den beteiligten Behörden. Nun berichtet das Justizministerium NRW, dass Nordrhein-Westfalen und Bayern – bei entsprechendem Einverständnis der beteiligten Behörden – die Zusammenarbeit der Länderstaatsanwaltschaften mit dem Nationalen Cyber-Abwehrzentrum (Cyber-AZ) verstetigen wollen. Das Nationale Cyber-Abwehrzentrum ist eine von acht hochrangigen deutschen Sicherheitsbehörden gegründete Kooperationsplattform (
wir berichteten). Zu dessen Aufgaben gehört es, ein aktuelles Cyber-Sicherheitslagebild zu erstellen und die strategischen Bewertungen zu bündeln.
Mit der Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime Nordrhein-Westfalen (ZAC NRW) und der Zentralstelle Cybercrime Bayern (ZCB) sei die Justiz im Kampf gegen Cyber-Kriminalität hervorragend aufgestellt und setze eine digitale und innovative Strafverfolgung dagegen, erklärte Peter Biesenbach, Justizminister des Landes Nordrhein-Westfalen. Eine dauerhafte Beteiligung dieser sehr erfolgreichen Zentralstellen als Vertreter der Länderstaatsanwaltschaften am nationalen Cyber-Abwehrzentrum sei ein wichtiger Schritt, so Biesenbach. Es sei geplant, Wissen und Analysen zu teilen, Informationen niederschwellig auszutauschen und auf diese Weise ein umfassendes Bild über Cyber-Angriffe zu erhalten.
Effektivere Strafverfolgung, angemessene Strafen
Die Spezialisten von der ZCB und der ZAC NRW sind bereits seit Juni 2021 im Cyber-AZ als Vertreter der Länder-Staatsanwaltschaften tätig. Darauf verwies Bayerns Justizminister Georg Eisenreich. Nach der aus Sicht der Justizbehörden erfolgreichen Pilotphase soll die Beteiligung Bayerns und Nordrhein-Westfalens vorerst bis Ende 2025 verlängert werden. Langfristig werde jedoch eine dauerhafte Zusammenarbeit des Nationalen Cyber-AZ mit den Länder-Staatsanwaltschaften angestrebt, so Eisenreich. So sollen Netzwerkstrukturen weiter ausgebaut und ein reibungsloser Informationsfluss gesichert werden, damit Ermittlungen noch effektiver sein können. Bayern und Nordrhein-Westfalen haben den entsprechenden Antrag dazu Anfang Juni 2022 bei der 93. Justizministerkonferenz eingebracht.
Die Herbstkonferenz der Justizministerinnen und -minister hatte bereits 2021 auf Initiative Bayerns eine umfassende Reform des Cyber-Strafrechts gefordert, unter anderem höhere Strafen, die den besonderen Unrechtsgehalt der Cyber-Straftaten widerspiegeln. Viele Tatbestände stammen noch aus den 1980er-Jahren und liegen mit Freiheitsstrafen von maximal drei Jahren im Bagatellbereich. Zudem will Bayern den Ermittlern künftig bessere technische Möglichkeiten eröffnen.
(sib)
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