[15.6.2022] In Baden-Württemberg haben nun alle Fachgerichte die vollständige Umstellung auf die elektronische Akte erreicht. Zudem arbeiten bereits 100 Gerichte und Staatsanwaltschaften im Land mit der papierlosen Akte.
Mit der Einführung der elektronischen Akte beim Verwaltungsgericht Stuttgart am 1. Juni 2022 haben alle baden-württembergischen Fachgerichte den Umstieg auf die digitale Aktenführung vollzogen. Zu den Fachgerichten gehören Arbeits-, Finanz-, Sozial- und Verwaltungsgerichte. Das erste elektronische Verfahren wurde im Mai 2016 beim Arbeitsgericht Stuttgart angelegt (
wir berichteten), mittlerweile arbeiten rund 5.000 Beschäftigte der Justiz in Baden-Württemberg mit der E-Akte.
Schon mehr als 700.000 Verfahren wurden und werden in den Gerichten in Baden-Württemberg digital geführt, sagte die Justizministerin des Landes, Marion Gentges. Damit sei die Justiz im Land bundesweit führend bei der Digitalisierung. Die Vollausstattung aller Fachgerichte sei ein weiterer wichtiger Schritt auf dem Weg zur digitalen Justiz und der Ausstattung der Justiz in Baden-Württemberg mit der elektronischen Akte, so Gentges. Bis zum Jahr 2026 soll die gesamte Justiz im Land mit ihren 171 Gerichten und Staatsanwaltschaften und den rund 12.000 Beschäftigten mit der E-Akte arbeiten.
Ein weiterer Meilenstein war die Einführung der E-Akte am Amtsgericht Böblingen, die am 8. Juni 2022 stattfand. Nun arbeiten mittlerweile 100 Gerichte und Staatsanwaltschaften der Justiz in Baden-Württemberg mit der E-Akte.
(sib)
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