[15.8.2022] Mit dem mittlerweile in Kraft getretenen Restrukturierungsgesetz können Verfahren auf Antrag eines Schuldners auch öffentlich geführt werden. In Nordrhein-Westfalen wurde zu diesem Zweck ein neues Schuldnerportal entwickelt.
Am 17. Juli 2022 ist das Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG) in Kraft getreten. Darauf weist jetzt das Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen hin. Mit diesem neuen Rechtsrahmen können Verfahren auf Antrag des Schuldners öffentlich geführt werden. Die öffentliche Führung soll es ihm ermöglichen, sich auf der Grundlage eines von den Gläubigern mehrheitlich angenommenen Restrukturierungsplans zu sanieren und eine Insolvenz zu vermeiden. Pünktlich zum 17. Juli hat auch das internetbasierte Schuldnerportal seine Arbeit aufgenommen, heißt es vonseiten des Ministeriums weiter. Es sei in wenigen Monaten in einer länderübergreifenden Zusammenarbeit durch das Justizministerium NRW mit dem Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) entwickelt und technisch umgesetzt worden. „Nordrhein-Westfalen schafft damit federführend für die Länder die technische Voraussetzung einer transparenten Umsetzung des Sanierungsrechts“, sagt der Minister der Justiz, Benjamin Limbach. Das Restrukturierungsportal soll noch an das europäische Insolvenzportal angebunden werden. Die Bekanntmachungen haben daher augenblicklich noch keine grenzüberschreitende Wirkung. Das Ministerium der Justiz will diese Anbindung so schnell wie möglich herstellen.
(ve)
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