[22.9.2022] KRITIS-Betreiber sind gesetzlich verpflichtet, betriebswichtige Technik gegen Ausfälle und Angriffe zu schützen. Die Dokumentation entsprechender Überprüfungen müssen sie an das BSI übermitteln. Im Rahmen der OZG-Umsetzung hat das BSI diese Nachweiserbringung nun digitalisiert.
Die Betreiber Kritischer Infrastrukturen (KRITIS) müssen gegenüber dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) wenigstens alle zwei Jahre nachweisen, dass ihre IT-Systeme, Komponenten und Prozesse, die für den Betrieb elementar sind, nach dem Stand der Technik abgesichert sind. Nun hat das BSI im Rahmen der OZG-Umsetzung diese Nachweiserbringung in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) digitalisiert. Somit können Nachweise zu rund 2.000 Kritischen Infrastrukturen durch die jeweiligen Betreiber über das Verwaltungsportal Bund beim BSI eingereicht werden.
Um die Leistung in Anspruch zu nehmen, authentifizieren sich die Betreiber zunächst mit ihrem ELSTER-Unternehmenskonto und können dann ihre sensiblen Daten verschlüsselt an das Verwaltungsportal Bund übermitteln. Im Anschluss erhalten sie eine automatisierte Versandbestätigung.
Wichtige Kontrollfunktion des BSI
Da Kritische Infrastrukturen für das staatliche Gemeinwesen elementar sind, müssen deren Betreiber organisatorische und technische Maßnahmen und Vorkehrungen gegen Ausfälle und Angriffe von außen treffen.
Der regelmäßige Nachweis über die Einhaltung des Stands der Technik – etwa durch Sicherheitsaudits, Prüfungen oder Zertifizierungen – ist gesetzlich vorgeschrieben. Mithilfe von Nachweisdokumenten übermitteln KRITIS-Betreiber die Ergebnisse der durchgeführten Prüfungen einschließlich möglicher aufgedeckter Sicherheitsmängel an das BSI. Dieses prüft anschließend, ob ihre Vorkehrungen und Maßnahmen die gesetzlichen Anforderungen erfüllen und kann die Beseitigung etwaiger Sicherheitsmängel verlangen.
(sib)
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