[27.9.2022] Das Verwaltungsgericht Gera arbeitet jetzt vollständig mit einer elektronischen Aktenführung. Damit verfügen mittlerweile acht Thüringer Gerichte über elektronische Verfahrensakten.
Das Verwaltungsgericht Gera hat am 22. September auf die elektronische Aktenführung umgestellt. Wie das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz mitteilt, werden ab diesem Datum sämtliche neu eingehenden Verfahren ausschließlich elektronisch als so genannte E-Akten geführt. Nach Abarbeitung der vor diesem Stichtag eingegangenen Verfahren, die in Papierform fortgeführt werden, werde das Verwaltungsgericht seine Akten ausschließlich digital führen.
Der Präsident des Verwaltungsgerichts Gera, Michael Obhues, erläutert: „Die Digitalisierung der Arbeit des Verwaltungsgerichts Gera ist aus meiner Sicht der wichtigste technische Fortschritt seit Gründung des Gerichts 1993. Die Beschäftigten des Gerichts sind gut vorbereitet, sodass die Umstellung auf die E-Akte gelingen wird.“
Angaben des Ministeriums zufolge verfügen inzwischen sieben weitere Thüringer Gerichte über elektronische Verfahrensakten, darunter alle vier Landgerichte sowie das Thüringer Oberlandesgericht. Das Thüringer Oberverwaltungsgericht habe zuletzt im Juni erfolgreich auf die elektronische Aktenführung umgestellt (
wir berichteten). Ab Januar 2023, also deutlich vor der gesetzlichen Frist 2026, werde mit der Einführung der E-Akte am Verwaltungsgericht Meiningen die Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit vollständig digitalisiert sein.
„Die E-Akte eröffnet unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern moderne und flexible Möglichkeiten der Aktenbearbeitung. Für die rechtssuchenden Bürgerinnen und Bürger gewährleisten wir hierdurch eine zeitgemäße Fortentwicklung und Effektivierung des Justizwesens. Mit der Einführung am Verwaltungsgericht Gera arbeiten zusammen mit dem Landgericht Gera nun erstmals an einem Justizzentrum zwei Dienststellen unterschiedlicher Gerichtsbarkeiten mit der E-Akte“, teilte Justizminister Dirk Adams mit.
Laut dem Thüringer Ministerium ist die elektronische Aktenführung nach dem Willen des Gesetzgebers spätestens ab dem 1. Januar 2026 in allen Gerichten und Staatsanwaltschaften für neue Verfahren bundesweit verbindlich. Diese anstehenden Veränderungen wirkten sich in der Thüringer Justiz für etwa 3.500 Bedienstete aus. Neben erheblichem Schulungsaufwand sowie einer umfassenden Modernisierung der technischen Ausstattung der Arbeitsplätze und der Sitzungssäle sei die Einführung der elektronischen Akte insbesondere durch eine Vielzahl rechtlicher und organisatorischer Änderungen geprägt.
(th)
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