[17.11.2022] In Berlin hat die 93. Justizministerkonferenz stattgefunden. Hessen hat an einem Beschluss zum Pakt für den Rechtsstaat mitgewirkt und zwei Beschlussvorschläge erfolgreich eingebracht. Deren Gegenstand sind die digitale Rechtsantragsstellung und die Effektivierung des Bußgeldverfahrens.
Das hessische Justizministerium berichtet über die 93. Justizministerkonferenz in Berlin und insbesondere über die von ihm erfolgreich eingebrachten Beschlussvorschläge. Hessen setzt sich für die Schaffung eines Rechtsrahmens ein, der eine digitale Rechtsantragsstellung ermöglicht und so Zugangsbarrieren zur Justiz abbaut. Dieser Beschlussvorschlag wurde von der Justizministerkonferenz unterstützt. Eine bürgernahe Justiz müsse für die Menschen auch online erreichbar sein, betonte Hessens Justizminister Roman Poseck. Dafür wolle Hessen die Weichen stellen und mit der digitalen Antragstellung das Angebot der Justiz erweitern. Die hessische Beschlussvorlage habe laut Poseck von anderen Ländern viel Zuspruch erhalten. Nun soll geprüft werden, welche Anliegen digital erledigt werden können und wie die rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen aussehen müssten. Der hessische Beschlussvorschlag unterstütze auch, dass Menschen mit eingeschränkter Mobilität eine moderne Verfahrensalternative zur Verfügung steht.
Entlastung der Justiz von OWi-Massenverfahren
Mit dem zweiten hessischen Beschlussvorschlag – zur Beschleunigung und Effektivierung des Bußgeldverfahrens – soll das Ordnungswidrigkeitenrecht auf Praxistauglichkeit überprüft werden. Die Justizministerinnen und Justizminister waren sich einig, dass die Justiz erheblich durch Massenverfahren im Ordnungswidrigkeitenrecht belastet ist, insbesondere aus den Bereichen der Verkehrsordnungswidrigkeiten wie etwa Geschwindigkeitsübertretungen, Abstandsunterschreitungen oder Rotlichtverstöße. Gemeinsam wurde eine Überprüfung der Praxistauglichkeit bestehender Vorschriften gefordert. Der Beschlussvorschlag sieht dafür die Einrichtung einer Arbeitsgruppe unter hessischer Federführung vor, die konkrete Vorschläge für mögliche Gesetzesänderungen vorlegen wird, berichtete Poseck.
Baustein für einen starken Rechtsstaat
Große Einigkeit herrschte bei den Ländern außerdem bei dem Beschluss zur Verstetigung des Pakts für den Rechtsstaat. An dieser Stelle ließe der Bund die Länder leider bislang im Stich, sagte Poseck. Im Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung heißt es, dass der 2019 vereinbarte Pakt für den Rechtsstaat verstetigt und zusätzlich um einen Digitalpakt ergänzt werden soll. Bundesjustizminister Marco Buschmann habe anlässlich der Justizministerkonferenz jedoch nur die Ergänzung eines Digitalpakts bestätigt; die Verstetigung sei offensichtlich zum Streichposten geworden. Dabei brauche ein starker Rechtsstaat neben digitaler auch personelle Ausstattung. Bund und Länder trügen eine gemeinsame Verantwortung für den Rechtsstaat, der nur durch eine leistungsfähige Justiz gewährleistet werden könne. Der Bund dürfe sich hier nicht aus der Verantwortung ziehen, heißt es aus Hessen. Die Justizministerinnen und Justizminister forderten den Bundesjustizminister daher ausdrücklich auf, zu den Zusagen aus dem Koalitionsvertrag zurückzukehren. Auch die Richterverbände und hohe Richterinnen und Richter haben sich der Beschlussfassung für eine Verstetigung des bisherigen personellen Pakts angeschlossen. Um der Relevanz Ausdruck zu verleihen, soll der Beschluss unter anderem der Ministerpräsidentenkonferenz zugeleitet werden, sagte der hessische Justizminister.
(sib)
Zu den Beschlüssen der 93. Justizministerkonferenz (Deep Link)
https://www.justizministerium.hessen.de
Stichwörter:
E-Justiz,
Hessen