[9.12.2022] Beim Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) ist ein weiterer OZG-Service verfügbar: Der digitale Antrag zur Vermessung von Sportbooten kann nun komplett papierlos erfolgen. Der darauf basierende Messbrief ist für die Eintragung in ein Seeschiffsregister erforderlich.
Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) bietet einen weiteren OZG-Service an: Die Vermessung von Sportbooten kann jetzt digital über die BSH-Webseite beantragt werden, berichtet das an dem Projekt beteiligte Unternehmen Materna. Materna und das Beratungsunternehmen Infora, das ebenfalls zur Materna-Gruppe gehört, haben das BSH bei der Initialisierung, Konzeption und Umsetzung des Projekts unterstützt. Infora hatte die Projektleitung und erstellte die fachliche und technische Konzeption, Materna war für die technische Umsetzung des Online-Formulars und die Gestaltung der Benutzeroberfläche verantwortlich. Nach dem digitalen Antrag für Flaggenzertifikate (
wir berichteten) ist der Antrag auf Sportboot-Vermessung nun die zweite OZG-Leistung, die die Materna-Gruppe und Infora mit dem BSH initialisiert, konzipiert und umgesetzt haben.
Der neue Dienst basiert auf dem Formular-Management-Service des Bundes. Um den Dienst zu nutzen, können sich Privatpersonen über das Nutzerkonto Bund authentifizieren, Organisationen wie etwa Vereine können zu diesem Zweck das ELSTER-Organisationskonto nutzen.
Der vom BSH ausgestellte, international anerkannte Schiffsmessbrief ist erforderlich, damit Sportboote in ein Seeschiffsregister aufgenommen werden können. Der neue digitale Antrag deckt bisher nur die so genannte vereinfachte Vermessung der Bootslänge ab, bei der die Schiffseigner Unterlagen zur Schiffslänge vorlegen müssen. Bei Sportbooten unter einer Länge von 24 Metern genügt dieses Verfahren in der Regel für den Schiffsregistereintrag. Im Rahmen des Antrags können Nutzende alle erforderlichen Informationen digital eingeben, den Antragsprozess bei Bedarf auch unterbrechen und zu einem späteren Zeitpunkt fortsetzen sowie Nachweise hochladen und nachreichen. Das BSH fragt im Laufe des Prozesses die für die Beantragung relevanten ergänzenden Informationen und Nachweise ab.
(sib)
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