[30.1.2023] Sachsen-Anhalt beteiligt sich am Betrieb des bundesweiten Metadatenportals GovData. Um die freie Verfügbarkeit offener Daten aus allen Ebenen der staatlichen Verwaltung zu fördern, plädiert das Land für ein konzertiertes und abgestimmtes Vorgehen.
Sachsen-Anhalt ist der Verwaltungsvereinbarung zum Betrieb des bundesweiten Metadatenportals „GovData – Datenportal für Deutschland“ beigetreten. „Damit bekennt sich Sachsen-Anhalt zu grundsätzlichen Prinzipien der Informationsfreiheit“, erklärt Bernd Schlömer, Staatssekretär im Ministerium für Infrastruktur und Digitales sowie Beauftragter der Landesregierung für Informations- und Kommunikationstechnologie (CIO). GovData ist laut dem Ministerium für Infrastruktur und Digitales eine der ersten großen Anwendungen des IT-Planungsrats, der dezentral gehaltene Daten unter dem Dach eines bundesweiten Portals bündeln will. Als nationales Metadatenportal soll es die Auffindbarkeit der von Bund-, Länder- und Kommunalverwaltungen gesammelten und bereitgestellten offenen Daten erleichtern. Die Metadaten enthalten Informationen über den Inhalt der beschriebenen Daten. Die physischen Daten werden jeweils über eine Verlinkung in die Metadaten eingebunden, wodurch die in einzelnen Portalen dezentral veröffentlichten Daten als Strang bei GovData zusammengeführt werden.
GovData wurde bis 2022 in der Verwaltung der Freien und Hansestadt Hamburg betrieben. Seit 2023 ist das Portal ein Produkt der Föderalen IT-Kooperation (FITKO,
wir berichteten). „Offene Daten fördern die Transparenz staatlichen Handelns und sind zugleich von großem Nutzen bei der Bürgerbeteiligung im politischen Willensbildungsprozess“, sagt Schlömer. „Darüber hinaus sind sie eine grundlegende Voraussetzung dafür, datengetriebene Geschäftsmodelle in unserem Land zu etablieren.“ Daten der öffentlichen Verwaltung besäßen enormes Potenzial, Wissen zu generieren, neue Produkte und innovative Dienste zu entwickeln, so der CIO weiter. Allerdings sei die freie Verfügbarkeit offener Daten aus allen Ebenen der staatlichen Verwaltung eine Aufgabe, die umfangreicher organisatorischer und rechtlicher Vorarbeit bedarf. „Wir werden uns über die Digitalisierungsgremien des Landes mit den zuständigen Ressorts sowie mit dem Informationsfreiheitsbeauftragten des Landes zusammensetzen, um noch fehlende Regelungen zu schaffen, aber auch um Hemmnisse abzubauen“, kündigt Schlömer diesbezüglich an. Das Thema Offene Daten und deren Bereitstellung betreffe nahezu alle Behörden des Landes und Kommunen gleichermaßen. „Voraussetzung für eine rasche Einigung über das weitere Vorgehen ist ein konzertiertes und abgestimmtes Vorgehen.“
(ve)
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