[30.1.2023] Die amtliche Verkündung von Gesetzen auf Bundesebene erfolgte bis Ende 2022 auf Papier. Eine Grundgesetzänderung erlaubt jetzt die amtliche Verkündung auf digitalem Weg. Umgesetzt wurde die neue Verkündungsplattform von Materna, die fachliche Konzeption erarbeitete das Bundesjustizministerium.
In Deutschland gelten auf Bundesebene über 1.700 Gesetze und 2.700 Rechtsverordnungen. Dem Bundesministerium der Justiz (BMJ) und dem Bundesamt für Justiz (BfJ) obliegt die Aufgabe, die jeweils geltenden Gesetze und Verordnungen zu verkünden. Bislang wurde die amtlich gültige Fassung von Gesetzen und Rechtsverordnungen im gedruckten Bundesgesetzblatt publiziert. Eine Online-Veröffentlichung erfolgte auch, diese war jedoch nichtamtlich.
Seit Anfang 2023 ist das anders. Zum 1. Januar ging eine digitale Verkündungsplattform online, wo nun das Bundesgesetzblatt in elektronischer und amtlich geltender Form veröffentlicht wird. Die dazu notwendige Grundgesetzänderung wurde Mitte 2022 unter Federführung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) vorangetrieben (
wir berichteten). Nun sind alle Verkündungen und amtlichen Bekanntmachungen auf Bundesebene kostenlos und digital im Internet recherchier- und einsehbar.
Nutzerfreundlichkeit mitgedacht
Verantwortlich für die Realisierung der neuen, nun auch amtlichen elektronischen Verkündungsplattform ist laut eigenen Angaben das IT-Dienstleistungs-Unternehmen Materna. Zugrunde lag demnach die fachliche Konzeption vom BMJ und dem Beratungsunternehmen IMTB. In einer erfolgreichen Zusammenarbeit sei die technische Konzeption durch Materna entwickelt und auf Basis des Government Site Builders (GSB) umgesetzt worden.
Die Umstellung auf ein elektronisches Bundesgesetzblatt spare jährlich einen bis zu 2,5 Kilometer hohen Papierberg ein, beschleunige das Verkündungswesen sowie die dahinter liegenden Prozesse und schaffe auch bei Bürgerinnen und Bürgern mehr Transparenz für die Gesetzgebung, so Materna. Auf der neuen Plattform seien künftig alle Verkündungen und Bekanntmachungen abrufbar. Das elektronische Gesetzblatt ist responsiv und so nutzerfreundlich realisiert, dass es auch mit Smartphones und Tablets gut nutzbar ist. Wie zuvor sind alle Veröffentlichungen darin aufgeteilt nach Bundesgesetzblatt eins und zwei.
Meilenstein für die Dienstekonsolidierung Bund
Das Kernstück der neuen Plattform ist laut Materna eine leistungsfähige, übersichtliche Suche, um beispielsweise nach speziellen Begriffen, Sachgebieten oder FNA-Nummern (Fundstellennachweisen) zu suchen. Ein eingebetteter Reader stelle die Inhalte und Anlagen zum Lesen bereit. Auch können Nutzende die PDF-Dokumente ihres Suchergebnisses herunterladen und ausdrucken. Darüber hinaus gibt es einen Newsletter, der tagesaktuell über neue Veröffentlichungen informiert. Technisch betrieben wird das neue elektronische Gesetzblatt im Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund).
Die Plattform stellt einen wichtigen Meilenstein im Rahmen der Dienstekonsolidierung Bund dar und wird durch das Bundesministerium der Justiz fachlich betreut, berichtet Materna des Weiteren. Auch stehe das Angebot in engem Zusammenhang mit der Maßnahme E-Gesetzgebung und der Neustrukturierung des Rechtsinformationssystems mit dem Ziel, medienbruchfreie Workflows im Rechtsetzungskreislauf auf Bundesebene zu etablieren.
(sib)
http://www.materna.deAmtliches elektronisches Bundesgesetzblatt, ab 2023 (Deep Link)
Nichtamtliches Bundesgesetzblatt-Archiv, 1949 – 2022 (Deep Link)
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