[30.1.2023] In Berlin haben der Justizsenat und das Kammergericht eine IT-Vereinbarung verabschiedet, die den Weg zur weiteren Digitalisierung im Justizwesen bahnen soll. Wichtige Aspekte sind die Einführung der elektronischen Gerichtsakte und der Aufbau des Rechenzentrums Justiz.
Die Berliner Senatsverwaltung für Justiz, Vielfalt und Antidiskriminierung und der Präsident des Kammergerichts haben für den IT-Bereich eine Arbeitsplanung für das Jahr 2023 verabschiedet. Demnach sollen die Vorbereitungen für die Einführung der elektronischen Gerichtsakte bis Ende 2025 vorangetrieben, das Informations- und Notfall-Management gestärkt, der Aufbau des Rechenzentrums Justiz gefördert und die Ausstattung aller Justizmitarbeitenden mit modernen Arbeitsmitteln sichergestellt werden. Dies berichtet die Senatsverwaltung für Justiz jetzt an die Presse. Beide Seiten gehen davon aus, dass diese Ziele nur im Rahmen einer engen und vertrauensvollen Zusammenarbeit mit den Beschäftigtengremien erreicht werden können. So ist geplant, ein Digital-Board einzurichten, welches den Sachverstand der Präsidentinnen und Präsidenten des Landgerichts und der Amtsgerichte bündeln soll. Gemeinsam mit dem Präsidenten des Kammergerichts sollen strategische Entscheidungen vorbereitet werden.
Erfolgreiche Digitalisierung nur gemeinsam
Die Digitalisierung der Berliner Justiz sei unabdingbar für einen funktionierenden Rechtsstaat, erklärt dazu Berlins Justizsenatorin Lena Kreck. Nur so könne der Anspruch der Berliner Bürgerinnen und Bürger, dass ihre Anliegen schnell und sicher bearbeitet werden, dauerhaft erfüllt werden. Die Arbeitsplanung 2023 mache transparent, was sich Berlins Justiz auf dem Weg zu einer guten IT-Ausstattung vorgenommen habe. Es sei vorgesehen, diese Arbeitsplanung jährlich fortzuschreiben, so Kreck.
Der Präsident des Kammergerichts Berlin, Bernd Pickel, betont, dass die Arbeitsplanung für 2023 verbindliche Meilensteine auf dem Weg zu einer modernen, effizienten und sicheren IT-Landschaft in der Berliner Justiz festlege. Zugleich würde auch die strategische Zusammenarbeit zwischen der Senatsverwaltung für Justiz, Vielfalt und Antidiskriminierung und den Berliner Gerichten der ordentlichen Gerichtsbarkeit durch regelmäßige Austauschformate verstärkt. Denn ein erfolgreicher und nachhaltiger Digitalisierungsprozess könne nur gemeinsam gelingen.
(sib)
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