IT.NRW:
Einheitliches Portal mit Insolvenzdaten


[1.2.2023] Aufgrund gesetzlicher Änderungen mussten die Daten aus einem älteren Insolvenzportal der Länder in ein neueres Portal übertragen werden. IT.NRW hat die Integration nun erfolgreich abgeschlossen. Mehr als 600.000 Verfahren mit knapp 1,8 Millionen Veröffentlichungen wurden übertragen.

Die Insolvenzordnung sieht vor, dass die Insolvenzgerichte der Bundesrepublik Deutschland Insolvenzverfahren öffentlich bekannt machen. Dazu haben die Bundesländer ein gemeinsames Portal eingerichtet. Bundesweit haben seit dem Start des Portals vor 20 Jahren 192 Gerichte mehrere Millionen Insolvenzbekanntmachungen veröffentlicht. Betrieben wird es im Auftrag des Ministeriums der Justiz Nordrhein-Westfalen und der Bundesländer vom Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW).
Aufgrund veränderter gesetzlicher und technischer Anforderungen wurde Mitte 2021 eine neue, zusätzliche Portal-Plattform in Betrieb genommen. Zum Ende des Jahres 2022 wurden auch die Datenbestände, die noch nach dem alten Recht erfasst wurden, aus dem bisherigen in das neue System überführt, berichtet jetzt IT.NRW. Dazu seien mehr als 600.000 Verfahren mit knapp 1,8 Millionen Veröffentlichungen im laufenden Betrieb vom alten in das neue System übertragen worden.

Detaillierte Planung und gute Zusammenarbeit

Der reguläre Betrieb der Insolvenzbekanntmachungen sei durch die Migration nicht gestört worden, betont IT.NRW. Basis für die erfolgreiche Umsetzung war eine detaillierte Planung, die in einer bundesweiten Zusammenarbeit unter Federführung des nordrhein-westfälischen Justizministeriums gemeinsam mit IT.NRW erfolgt sei. Um die Bekanntmachungsdaten aus dem alten Portal in ein Format zu verwandeln, das auch von der neuen Plattform verarbeitet werden kann, seien anspruchsvolle Programme entwickelt worden. Die eigentliche Migration konnte dann innerhalb von zwei Monaten in mehreren Teilschritten erfolgen, unter intensiver Beteiligung der Insolvenzgerichte.
Nun können alle noch laufenden Insolvenzverfahren ab 1999 über ein einheitliches Portal gefunden werden. Das Portal berücksichtige automatisch alle gesetzlichen Regelungen der Insolvenzbekanntmachungsverordnung. Es wird laut IT.NRW intensiv von privaten und institutionellen Anwendern genutzt. Zudem leite IT.NRW bei Bedarf Daten aus diesem Portal in Echtzeit an das EU-weite e-Justice Portal weiter. (sib)

https://www.insolvenzbekanntmachungen.de
https://www.it.nrw
https://e-justice.europa.eu

Stichwörter: E-Justiz, IT.NRW



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