[8.2.2023] Die neue, in einer länderübergreifenden Zusammenarbeit entwickelte Online-Wache wurde jetzt auch in Mecklenburg-Vorpommern freigeschaltet. Damit hat das fünfte Bundesland diese EfA-Leistung implementiert.
In Mecklenburg-Vorpommern wird die bisherige Lösung Internetwache (
wir berichteten) durch die neue Online-Wache abgelöst. Sie ist über die Website der Polizei Mecklenburg-Vorpommern erreichbar und ermöglicht es Bürgerinnen und Bürgern unter anderem, Strafanzeigen digital aufzugeben.
Ein Vorläufer des jetzigen Online-Angebots wurde gemeinsam vom Saarland und von Rheinland-Pfalz betrieben (
wir berichteten). Daraus entstand im Rahmen der OZG-Umsetzung unter Federführung des Landes Sachsen eine erweiterte Lösung, die nun nach dem EfA-Prinzip zur Nachnutzung bereitsteht (
wir berichteten). Mit der Freischaltung dieses Angebots ist Mecklenburg-Vorpommern nach Rheinland-Pfalz, dem Saarland, Sachsen und Baden-Württemberg das fünfte Bundesland, das die einheitliche Online-Wache erfolgreich eingebunden hat, sagte Digitalisierungs- und Innenminister Christian Pegel.
Durchdachte Nutzerführung
Die Vorteile der neuen digitalen Anzeigenaufgabe sind für Christian Pegel offensichtlich: Die Nutzerinnen und Nutzer können Dokumente und Bilder hochladen und erleben eine bessere – intuitive – Bedienbarkeit. Durch Hinweise und die Überprüfung der Vollständigkeit der erforderlichen Daten wird das Erstatten einer Anzeige im Netz deutlich einfacher. Darüber hinaus wird eine Vorlesefunktion für eine übersichtliche Bedienbarkeit angeboten; in den kommenden Wochen soll das Angebot noch um die Einfache Sprache im Sinne der Barrierefreiheit erweitert werden, so Pegel.
Neben Anzeigen können über das neue Portal auch Hinweise, Lob und Beschwerden an die Polizei übermittelt werden. Nicht geeignet sei das Portal allerdings für Notfälle: Wenn die Polizei sofort handeln muss, sei weiterhin ein direkter Anruf bei der 110 oder eine Nachricht über die Notruf-App nora (
wir berichteten) notwendig, betonte Pegel.
(sib)
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