[7.3.2023] Hessens Landesdatenschutzbeauftragter Alexander Roßnagel hat die Eröffnung einer Mastodon-Instanz durch die Landesregierung ausdrücklich begrüßt. Der Mikroblogging-Dienst Mastodon sei mit weniger datenschutzrechtlichen Bedenken verknüpft als andere Social-Media-Plattformen.
Die Hessische Staatskanzlei und bisher sieben Ministerien des Landes sind mit eigenen Nutzerkonten beim Mikroblogging-Dienst Mastodon vertreten (
wir berichteten). Nun äußerte sich der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HBDI), Alexander Roßnagel, zur Nutzung des dezentralen Netzwerks durch die Landesregierung. Diese gehe damit einen wichtigen Schritt in Richtung digitaler Souveränität und zeige, wie öffentliche Stellen bürgernah kommunizieren können, ohne dabei gegen datenschutzrechtliche Vorgaben zu verstoßen. Es sei wünschenswert, dass neben der Landesregierung weitere öffentliche Stellen im Land Accounts bei Mastodon eröffnen. Auch der Landesdatenschutzbeauftragte wolle in Kürze einen Mastodon-Account auf der Instanz der Landesregierung starten und dort über seine Arbeit informieren, heißt es in einer Pressemeldung des HBDI.
Facebook und der Datenschutz
Mastodon stelle eine datenschutzrechtlich wesentlich unbedenklichere Alternative zu den gängigen sozialen Netzwerken dar. Insbesondere im Fall von Facebook-Seiten haben sowohl Datenschutzaufsichtsbehörden als auch Gerichte in der Vergangenheit immer wieder deutlich gemacht, dass öffentliche Stellen diese nicht datenschutzkonform betreiben können.
So habe die Taskforce Facebook Fanpages der Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder (DSK) in einem Kurzgutachten festgestellt, dass es für bestimmte Datenverarbeitungen beim Betrieb von Facebook Fanpages keine wirksamen Rechtsgrundlagen gibt (
wir berichteten). Dies wurde unter anderem durch ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Schleswig-Holstein bestätigt. Zuletzt hatte der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber dem Bundespresseamt den Weiterbetrieb der Facebook-Seite der Bundesregierung untersagt, weil diese nicht datenschutzkonform genutzt werden könne (
wir berichteten).
(sib)
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