[15.3.2023] Ein bürgerfreundliches, echtes Online-Finanzamt – so sehen die Zukunftsaussichten für ELSTER aus. Die Länder Nordrhein-Westfalen und Thüringen sind dieser Vision einen Schritt näher gekommen: Dort ist die Zustellung des (geänderten) Einkommensteuerbescheids nun digital möglich.
Die digitale Kommunikation mit dem Finanzamt kommt einen weiteren Schritt voran. In Nordrhein-Westfalen können Bürgerinnen und Bürger ihren Einkommensteuerbescheid ab sofort direkt in ELSTER zugestellt bekommen. Diese Neuerung ist die nächste Stufe bei der Umstellung auf die digitale Übermittlung offizieller Schreiben der Finanzverwaltung. Mit der termingerechten Freischaltung des Verfahrens sei der Weg von der Abgabe der Einkommensteuererklärung bis zum Erhalt des Steuerbescheids jetzt komplett digital möglich, sagte Nordrhein-Westfalens Finanzminister Marcus Optendrenk. Noch innerhalb dieses Jahres soll die Möglichkeit zur digitalen Bekanntgabe außerdem um die Gewerbesteuer- und Körperschaftsteuerbescheide erweitert werden. Ziel sei es, ELSTER zu einem echten Online-Finanzamt auszubauen, so der Minister.
Seit Jahresbeginn 2023 ist das digitale Ausfüllen der Einkommensteuererklärung außerdem etwas bequemer geworden: Viele der notwendigen Daten werden der Finanzverwaltung bereits vorab elektronisch übermittelt und in ELSTER übertragen, darunter Angaben zur Lohnsteuer, zum Rentenbezug, zu Kranken- und Pflegeversicherung oder Lohnersatzleistungen. Ob Bürgerinnen und Bürger das digitale Verfahren nutzen oder lieber beim althergebrachten Steuerbescheid auf Papier bleiben, können sie jedoch selbst entscheiden.
Digitale Bekanntgabe auch für Änderungsbescheide
Auch in Thüringen werden Einkommensteuerangelegenheiten ein Stück weit digitaler. Während für den steuerlichen Erstbescheid bereits seit 2019 die Möglichkeit der elektronischen Bekanntgabe besteht (
wir berichteten), wurde diese nun auch auf Änderungsbescheide ausgeweitet. Bisher wurden sie ausschließlich per Post zugestellt. Wenn also der ursprüngliche Einkommensteuerbescheid mit einem Einspruch angefochten wird, ein Antrag auf Änderung gestellt oder der Bescheid von Amts wegen geändert wurde, kann der geänderte Bescheid ab sofort auch digital im persönlichen ELSTER-Benutzerkonto abgerufen werden, erklärt Thüringens Finanzministerin Heike Taubert. Voraussetzung ist, dass vorab eine elektronische Einwilligungserklärung oder eine Bekanntgabevollmacht samt Einwilligung zur elektronischen Bescheidbekanntgabe an das Finanzamt übermittelt wird. Liegt eine solche Einwilligung vor, ist die elektronische Bekanntgabe des Steuerbescheids rechtsverbindlich und ersetzt den Papierbescheid.
Im Laufe des Jahres 2023 sollen weitere Steuerbescheide und Schreiben der Finanzämter digital bereitgestellt werden können. Auch das Thüringer Finanzministerium habe es sich zum Ziel gesetzt, den Kontakt mit dem Finanzamt so einfach, sicher und angenehm wie möglich zu gestalten.
(sib)
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