Hessen:
KI kann Justizbeschäftigte entlasten


[15.3.2023] Hessens Justizstaatssekretärin Tanja Eichner besuchte den EDV-Gerichtstag und äußerte sich auch zum möglichen Einsatz von KI. Diese könne hilfreich sein, die Entscheidungshoheit über den Einsatz müsse aber beim Richter liegen.

Hessens Justizstaatssekretärin Tanja Eichner nahm an der Vorstandssitzung des Deutschen EDV-Gerichtstages teil. Der Deutsche EDV-Gerichtstag vernetzt Juristinnen und Juristen, aber auch Praktiker, Wissenschaft, Technik und Industrie mit dem Ziel des Austauschs über die Digitalisierung der Justiz und ist dabei nach eigenen Angaben „seit Langem ein wichtiger Motor“. Nun hat Hessens Justizstaatssekretärin Tanja Eichner an der Vorstandssitzung des 1992 gegründeten Vereins teilgenommen, berichtet das Hessische Ministerium der Justiz.
Thema der Sitzung war vor allem die Jahrestagung im Herbst, deren Schwerpunkt der Einsatz von künstlicher Intelligenz und von KI-Chatbots in der Justiz sein soll. Über dieses Thema haben sich Tanja Eichner und der Vorstand des EDV-Gerichtstages ausgetauscht. Künstliche Intelligenz könne in der Justiz unterstützende, vorbereitende und zuarbeitende Tätigkeiten übernehmen und es den Justizbeschäftigten so ermöglichen, sich auf ihre Kerntätigkeit zu konzentrieren, erklärte die Justizstaatssekretärin. Die Entscheidungshoheit beim Einsatz von künstlicher Intelligenz müsse aber immer bei der Richterin und bei dem Richter liegen.

E-Akte bei immer mehr Gerichten

Zudem berichtete Justizstaatssekretärin Tanja Eichner bei dem Treffen von verschiedenen Digitalisierungsprojekten in der hessischen Justiz. Die Einführung der elektronischen Akte schreite voran, berichtete sie. So würden seit dem 1. Februar 2023 Neueingänge am Landgericht Limburg in Zivilsachen und am Sozialgericht Kassel ausschließlich elektronisch, ohne parallele Papierakte, geführt (wir berichteten).
Nach den Erfahrungen dieser beiden Pilotgerichte habe sich die elektronische Akte als zuverlässig, technisch stabil sowie anwenderfreundlich und praxisgerecht erwiesen, sodass diese Gerichte auf die elektronische Akte umgestellt werden konnten. Auch in den Zivilverfahren an den Landgerichten Hanau, Fulda und Gießen sowie an den Sozialgerichten in Gießen und Marburg folgte die Umstellung auf die führende elektronische Akte. Das sei ein bedeutender Schritt bei der Digitalisierung der hessischen Justiz, so die Staatssekretärin. (sib)

https://www.justizministerium.hessen.de

Stichwörter: E-Justiz, Hessen, EDV-Gerichtstag, künstliche Intelligenz, E-Akte

Bildquelle: HMdJ

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