[22.3.2023] Vor zehn Jahren hat Baden-Württemberg sein Beteiligungsportal als Pilotprojekt gestartet. Seither wurden fast 14.700 Kommentare und Beiträge abgegeben. Neue Funktionen sollen für noch mehr Transparenz sorgen, ein (Präsenz-)Bürgerforum ergänzt die Online-Beteiligung.
Am 14. März 2013 nahm das Beteiligungsportal des Landes Baden-Württemberg als damals bundesweit einziges Projekt dieser Art den Pilotbetrieb auf (
wir berichteten), 2016 begann der reguläre Betrieb. Seitdem haben Bürgerinnen und Bürger umfassend politische Vorhaben kommentiert: Insgesamt fast 14.700 Kommentare und Beiträge verteilt auf mehr als 210 Verfahren sind eingegangen. Damit sei das Portal inzwischen ein „etablierter Bestandteil der Politik des Gehörtwerdens“ und Ausdruck einer modernen, partizipativen Politik, so die Staatsrätin für Zivilgesellschaft und Bürgerbeteiligung, Barbara Bosch anlässlich des zehnjährigen Jubiläums. Die Landesregierung suche über diesen Kanal gezielt den Dialog mit den Menschen im Land, heißt es in einer Pressemeldung auf dem Portal. Über den Online-Kanal können alle Gesetzentwürfe und ausgewählte Projekte der Landesregierung eingesehen und kommentiert werden – und dies zeitlich und räumlich flexibel.
Online-Dialog allein genügt nicht
Nach und nach ergänzte die Landesregierung das Beteiligungsportal um weitere Funktionen: Für noch mehr Transparenz wurde im Jahr 2019 die Parlamentsdokumentation des Landtags in das Beteiligungsportal eingebaut. Damit lässt sich die Entstehung eines Gesetzes vom Entwurf bis zum Beschluss im Landtag nachvollziehen. Seit 2022 können im Beteiligungsportal auch Umfragen durchgeführt werden. Die neue Funktion wurde erstmals beim Landeskonzept Mobilität und Klima genutzt.
Da eine schriftliche Online-Kommentierung einen echten Dialog nur begrenzt erlaubt, empfiehlt die Landesregierung, Online-Bürgerbeteiligung idealerweise mit Face-to-face-Beteiligung zu kombinieren. Im November 2022 beschloss der Ministerrat, in Zukunft bei wichtigen Gesetzesvorhaben Bürgerforen mit zufällig ausgewählten Bürgerinnen und Bürgern zu organisieren, die den ersten Gesetzentwurf erörtern sollen. Diese Bürgerforen sollen die Verbändeanhörung und die Online-Kommentierung ergänzen.
(sib)
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