[23.3.2023] Die DSGVO erlaubt es Branchen und Verbänden, datenschutzkonforme Abläufe mit eigenen, verbindlichen Verhaltensregeln zu konkretisieren. Bei deren Entwicklung unterstützt der BfDI jene Verbände, die unter seiner Aufsicht stehen. Davon hat die Bundesnotarkammer nun Gebrauch gemacht.
Die Bundesnotarkammer hat die Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) um Verhaltensregeln konkretisiert und so mehr Rechtssicherheit geschaffen. Davon berichtet jetzt der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) in seinem Newsletter. Er habe das Projekt beratend begleitet.
Die DSGVO ist durch eine Vielzahl unbestimmter Rechtsbegriffe gekennzeichnet. Das liegt daran, dass die Grundzüge des europäischen Datenschutzrechts auf möglichst viele Lebenssachverhalte Anwendung finden sollen. Gleichzeitig sollen diese teils abstrakten Vorgaben von allen Verantwortlichen beachtet werden.
Durch die Ausarbeitung bestimmter Verhaltensregeln (Code of Conduct, kurz: CoC) können die unscharf gebliebenen Vorgaben der DSGVO branchen- oder verbandsspezifisch konkretisiert werden. So werden wichtige Rechtsbegriffe präzisiert und technische Abläufe datenschutzkonform gestaltet. Die ausgearbeiteten Verhaltensregeln werden anschließend von der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde geprüft, genehmigt und veröffentlicht. Verbände und Vereinigungen, die der Aufsicht des BfDI unterstehen, können sich während der Erstellung eigener Verhaltensregeln vom ihm beraten lassen.
Entlastung für hunderte Notare
So hat auch die Bundesnotarkammer, begleitet vom BfDI, im vergangenen Jahr die abstrakt formulierten Anforderungen der DSGVO sektorspezifisch konkretisiert. Nach Einschätzung des BfDI betreffen die von der Bundesnotarkammer vorgelegten Verhaltensregeln zur Sicherheit der elektronischen Datenverarbeitung ein praxisrelevantes Themenfeld und tragen dazu bei, die häufig sensible Datenverarbeitung zahlreicher Notarinnen und Notare in Deutschland entscheidend zu verbessern. Sie geben belastbare Handlungsanweisungen für die praktische Arbeit der Notariate und schaffen Rechtssicherheit zur Erfüllung datenschutzrechtlicher Anforderungen, so der BfDI. Dies gelte auch für die im Notariat äußerst wichtige Vertraulichkeit der verarbeiteten Daten; dieser werde durch angemessene Verschlüsselung und den Einsatz einer Zwei-Faktor-Authentifizierung Rechnung getragen. Auch zur sicheren Datenspeicherung wurden durch die Bundesnotarkammer ausführliche Regelungen entwickelt, die das Thema der Cyber-Sicherheit im Blick haben.
(sib)
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