Bayern/Bund:
Ausbau der Videoverhandlungen


[24.3.2023] Das Bundesministerium der Justiz hat den Referentenentwurf zum Ausbau von Videoverhandlungen an Zivilgerichten vorgelegt. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich sieht Nachbesserungsbedarf: Die Länder dürften mit den Mehrkosten für die Umsetzung nicht alleine gelassen werden.

Das Bundesjustizministerium plant den Ausbau der Videokonferenztechnik an den Zivilgerichten. Nun äußerte sich Bayerns Justizminister Georg Eisenreich zum dazu vorliegenden Referentenentwurf. Demnach seien Videoverhandlungen im Zivilverfahren bereits durch das geltende Recht möglich. In Bayern gehörten sie längst zum Gerichtsalltag (wir berichteten). Seit Juli 2021 haben alle 99 bayerischen Gerichte Zugang zu einer Videokonferenzanlage, allein im Jahr 2022 wurden bayernweit mehr als 12.000 Videoverhandlungen durchgeführt. Eine Erweiterung der Möglichkeiten begrüßt Eisenreich jedoch. So sollen Gerichte künftig digitales Verhandeln anordnen können – und nicht wie bisher nur gestatten. Auch virtuelle Rechtsantragsstellen seien geplant. Die Vorschläge aus Berlin gingen also in die richtige Richtung.

Erhebliche Mehrkosten – Bund soll sich beteiligen

Die Neuregelung sieht allerdings – neben bereits zulässigen Tonaufzeichnungen – nun auch die Bild-Ton-Aufzeichnung der mündlichen Verhandlung und der Beweisaufnahme sowie deren Verschriftlichung vor. Die dadurch entstehenden Personal- und Sachkosten übersteigen „in ganz erheblichem Umfang die Schätzungen des Referentenentwurfs“, so Eisenreich. Er rechne mit einmaligen Zusatzkosten von rund 30 Millionen Euro und fortlaufenden Kosten von etwa vier Millionen Euro pro Jahr.
Die Digitalisierung sei ein großer personeller und finanzieller Kraftakt. Ein Teil der ständig wachsenden Aufgaben entstehe durch die Gesetzgebung des Bundes. Deshalb müsse sich der Bund angemessen an den Kosten beteiligen, betont der bayerische Justizminister. Schon das bisherige Angebot des Bundesjustizministers an die Länder für einen neuen Digitalpakt für die Justiz sei in jeder Hinsicht unzureichend gewesen. Nun wolle der Bund erneut ein Projekt mit erheblichen Mehrkosten für die Länder auf den Weg bringen, ohne sich angemessen an den Kosten zu beteiligen. (sib)

https://www.justiz.bayern.de

Stichwörter: E-Justiz, Bayern



Druckversion    PDF     Link mailen



Weitere Meldungen und Beiträge aus dem Bereich E-Justiz
Bayern: Digitalisierung der Justiz kommt voran
[24.5.2023] Ab 2026 sollen alle Gerichte auf E-Akten umgestellt haben. In Bayern nahmen nun zahlreiche Amtsgerichte den Regelbetreib der E-Akte auf. Videoverhandlungen sind bereits an allen Gerichten möglich. Justizminister Eisenreich fordert den Bund zur Reform der Zivilprozessordnung auf. mehr...
Baden-Württemberg: Juristisches Staatsexamen wird digital
[11.5.2023] In Baden-Württemberg ist der Startschuss für den Einsatz moderner Prüfungstechnik im Zweiten Juristischen Staatsexamen gefallen. Ab Dezember 2024 müssen Referendarinnen und Referendare ihre Klausuren nicht mehr handschriftlich anfertigen, sondern können diese per Notebook ablegen. mehr...
E-Akte: Fehlersuche durch alle Instanzen Bericht
[8.5.2023] Nach zweieinhalb Jahren im Betrieb funktionierte die elektronische Gerichtsakte in einem Bundesland nicht mehr reibungslos. Die IT-Spezialisten standen vor einem Rätsel. Erst eine Observability-Lösung brachte die E-Akte wieder zum Laufen. mehr...
Was tun, wenn die elektronische Gerichtsakte nicht mehr wie geplant funktioniert?
Hildesheim/Berlin: E-Akte für Arbeitsgerichte
[4.5.2023] Die Einführung der E-Akte ist ein umfassender Prozess – auch bei den Arbeitsgerichten. Während das Arbeitsgericht in Hildesheim bereits seine Mitarbeitenden schult und neue Verfahren ab Juni elektronisch führen will, hat Berlin jetzt eine entsprechende Verordnung verabschiedet. mehr...
Sachsen: Finanzgericht wird digital
[3.5.2023] Beim Sächsischen Finanzgericht hat die Pilotierung der elektronischen Gerichtsakte begonnen. Während dies intern eine große Umstellung bedeutet, ändert sich der Verfahrensablauf für Bürgerinnen und Bürger kaum: Sie müssen Schriftstücke wie bisher postalisch oder per Fax übermitteln. mehr...
Suchen...

 Anzeige


Aktuelle Meldungen