[4.5.2023] Die Einführung der E-Akte ist ein umfassender Prozess – auch bei den Arbeitsgerichten. Während das Arbeitsgericht in Hildesheim bereits seine Mitarbeitenden schult und neue Verfahren ab Juni elektronisch führen will, hat Berlin jetzt eine entsprechende Verordnung verabschiedet.
Ab Januar 2026 sind Prozessakten verpflichtend elektronisch zu führen. Spätestens zu diesem Datum sollen alle Prozessakten, Urteile und der Rechtsverkehr digital zugänglich sein. Dies gilt auch für die Gerichte der Arbeitsgerichtsbarkeit. Im niedersächsischen Hildesheim und in Berlin laufen die Vorbereitungen für die Umstellung – allerdings in unterschiedlichem Tempo.
Das Arbeitsgericht Hildesheim schaffte die technischen Voraussetzungen für die Einführung der elektronischen Gerichtsakte durch seinen Umzug in das Fachgerichtszentrum der Stadt. Weitere Vorbereitungsarbeiten für die Umstellung laufen nach Angaben der Pressestelle des Gerichts auf Hochtouren. Seit Oktober 2022 werden die noch in Papierform eingereichten Schriftsätze gescannt und elektronisch weiterverarbeitet. Die Arbeitsplätze und die neuen Sitzungssäle wurden mit der notwendigen technischen Ausrüstung versehen.
Im Mai 2023 sollen sämtliche Beschäftigen des Arbeitsgerichts in der Software-Anwendung e²A geschult werden. Die Lösung stellt eine einheitliche Benutzeroberfläche am elektronischen Arbeitsplatz mit den Modulen Rahmen, Akte, Aufgabe, Postverteilung und Durchdringung bereit; entwickelt wurde sie in einem Länderverbund, an dem auch Niedersachsen beteiligt ist. Nach der Schulung soll die Aktenbearbeitung auf die Software e²A umgestellt werden, noch laufende Verfahren werden hybrid abgearbeitet. Ab Juni 2023 sollen alle neu eingehenden Verfahren beim Arbeitsgericht Hildesheim nur noch elektronisch ohne Medienbrüche geführt und bearbeitet werden.
Auch in Berlin bereitet man sich auf die elektronische Aktenführung bei der Arbeitsgerichtsbarkeit vor. Allerdings wurde dort zunächst einmal eine entsprechende Verordnung auf den Weg gebracht: Der Berliner Senat stimmte auf Vorlage der Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales, Katja Kipping, der Verordnung zur elektronischen Aktenführung bei den Gerichten der Arbeitsgerichtsbarkeit im Land zu. Die Pilotierung der elektronischen Aktenführung werde „gegenwärtig im Laufe des Kalenderjahres 2024 angestrebt“, so die vorsichtige Formulierung aus der Pressestelle der Senatskanzlei.
(sib)
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