[24.5.2023] Ab 2026 sollen alle Gerichte auf E-Akten umgestellt haben. In Bayern nahmen nun zahlreiche Amtsgerichte den Regelbetreib der E-Akte auf. Videoverhandlungen sind bereits an allen Gerichten möglich. Justizminister Eisenreich fordert den Bund zur Reform der Zivilprozessordnung auf.
Bayern treibt die Einführung der elektronischen Aktenführung in der Justiz stetig voran. An den Landgerichten in Zivilsachen erster Instanz (
wir berichteten) und an den Oberlandesgerichten in Zivilsachen ist die Regeleinführung der elektronischen Akte inzwischen abgeschlossen. Damit setzen alle bayerischen Landgerichte und Oberlandesgerichte die E-Akte in Zivilsachen ein. Bis heute wurden in dem Bundesland rund 206.000 Verfahren rein elektronisch geführt, heißt es aus dem Staatsministerium für Justiz.
Auch bei den Amtsgerichten gehe es voran. Zunächst wurde die elektronische Aktenführung in Zivil- und Familiensachen bei den Amtsgerichten Straubing, Dachau und Regensburg pilotiert. Aufgrund der guten Erfahrungen im Rahmen der Pilotierung habe zwischenzeitlich auch die Regeleinführung bei den Amtsgerichten in diesen Bereichen begonnen. Zum Mai 2023 gingen eine Reihe von Amtsgerichten in den Regelbetrieb der E-Akte über. Damit würden Verfahren verkürzt und den Beteiligten Wartezeiten erspart, sagte der bayerische Justizminister Georg Eisenreich.
E-Akte an allen Gerichten schon vor Ende 2025
In den kommenden Monaten sollen weitere Amtsgerichte die elektronische Akte in Zivil- und Familiensachen im Regelbetrieb einführen. Im Zuge dessen erfolgt sukzessive auch die Umstellung der Landgerichte auf eine elektronische Aktenführung in zweitinstanzlichen Zivilsachen, sodass durchgängig elektronisch gearbeitet werden kann. Zudem wird die elektronische Akte derzeit an fünf Amtsgerichten in besonderen Rechtsgebieten erprobt. Im Laufe dieses Jahres soll in Betreuungs-, Grundbuch- und Immobiliarvollstreckungssachen der Regelbetrieb beginnen und weitere Amtsgerichte werden auch in diesen Fachbereichen mit der elektronischen Akte ausgestattet.
Bis Ende 2025 müssen in Bayern 127 Standorte mit rund 15.000 Arbeitsplätzen mit der elektronischen Akte ausgestattet werden. Allerdings wird angestrebt, dieses Ziel bereits vor dem gesetzlich festgelegten Stichtag zu erreichen, wie Justizminister Eisenreich erklärte.
Reform der Zivilprozessordnung überfällig
Der elektronische Rechtsverkehr ist bereits bei allen Gerichten im Freistaat eingeführt. Im Jahr 2022 wurden mehr als 10 Millionen Nachrichten elektronisch mit Verfahrensbeteiligten ausgetauscht, so das Justizministerium. Neben der E-Akte setzt Bayern auch auf Videotechnik. Inzwischen werden in den Worten Eisenreichs tausende Zivilprozesse an Bayerns Gerichten digital als Videokonferenz geführt. Seit Juli 2021 haben alle 99 bayerischen Gerichte Zugang zu einer Anlage (
wir berichteten). Im Jahr 2022 habe es 12.056 Videoverhandlungen und -anhörungen im Freistaat gegeben.
Auf dem Weg zu einem modernen Zivilprozess sieht der bayerische Justizminister aber noch erheblichen rechtspolitischen Handlungsbedarf. Vorschläge zur Modernisierung des Zivilprozesses liegen vor. Er fordert das Bundesjustizministerium zu grundlegendem Handeln auf. Die Zivilprozessordnung sei für die Papierakte gemacht, nicht für die elektronische Akte, so Eisenreich. Daher sei eine Modernisierung des Zivilprozesses notwendig, der eine breit geführte Diskussion mit allen Akteuren zugrunde liege. Die Justiz wolle die Chancen der Digitalisierung nutzen, so Eisenreich – nun sei die Politik gefordert.
(sib)
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