Baden-Württemberg:
Bargeldlos zahlen bei der Polizei


[21.6.2023] Die landesweite Einführung des elektronischen Zahlungsverfahrens bei der Polizei Baden-Württemberg soll die Bezahlung von Verwarnungsgeldern beschleunigen. Neben einer Entlastung der Bußgeldstellen wird auch ein höherer Lerneffekt erwartet, da das Verwarnungsgeld unmittelbar folgt.

Bei der Polizei Baden-Württemberg kann für Ordnungswidrigkeiten direkt vor Ort elektronisch gezahlt werden. Bis Herbst soll das Verfahren flächendeckend eingeführt werden.
Bei der Polizei Baden-Württemberg startet die landesweite Pilotphase für das elektronische, bargeldlose Bezahlen. Künftig sollen Ordnungswidrigkeiten im Verwarnungsbereich (bis 55 Euro), Sicherheitsleistungen bei Betroffenen, die nicht in Deutschland wohnen und in gewissen Fällen auch Haftbefehle direkt vor Ort bargeldlos bei den Polizistinnen und Polizisten beglichen werden. Dies gilt auch für so genannte Kleinstunfälle, also Verkehrsunfälle, denen eine geringfügige Ordnungswidrigkeit zugrunde liegt und bei denen es keine Verletzten gibt. Bezahlen ist möglich mit der Girocard oder der Kreditkarte sowie per Handy via Bezahl-App. Laut einer Meldung des Innenministeriums sollen dafür landesweit 905 Bezahl-Terminals zum Einsatz kommen. Nach der jetzt anlaufenden vierwöchigen Pilotierungsphase sollen diese sukzessive bei den Polizeidienststellen in Baden-Württemberg ausgerollt werden. Ab September 2023 soll der bargeldlose Zahlungsverkehr dann flächendeckend im Ländle verwirklicht sein.

Weniger Aufwand, größerer Lerneffekt

Durch die bargeldlose Zahlung von Verwarnungsgeldern direkt vor Ort wird der Aufwand für die Datenerfassung reduziert, ein Versand der Anzeige an die Bußgeldstelle entfällt. Das Verfahren ist mit der Zahlung vor Ort rechtskräftig abgeschlossen und damit erledigt.
Mit der Einführung der elektronischen Bezahl-Terminals verspreche sich die Polizei auch einen verhaltenspsychologischen Effekt, sagt Landespolizeipräsidentin Stefanie Hinz. Wer direkt nach seinem Vergehen damit konfrontiert und sanktioniert werde, erlebe den Zusammenhang zwischen Verstoß und Verwarnungsgeld unmittelbar und somit ganz bewusst, so Hinz. Dadurch steige die Wahrscheinlichkeit, dass sich die Betroffenen künftig an die Verkehrsregeln halten. Die bargeldlose Zahlung soll jedoch freiwillig sein, das bisherige Verfahren bleibt ebenfalls bestehen. Bereits seit 2009 setzt die Polizei Baden-Württemberg den bargeldlosen Zahlungsverkehr auf den Bundesautobahnen im Land erfolgreich ein. (sib)

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https://www.polizei-bw.de

Stichwörter: Finanzwesen, Baden-Württemberg, Polizei, E-Payment, Ordnungswidrigkeiten

Bildquelle: Polizei Baden-Württemberg

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