[3.7.2023] In Schleswig-Holstein gilt ab sofort eine Vereinbarung, die ortsungebundenes Arbeiten in der Landesverwaltung auch nach dem Ende der Pandemie verstetigt. Dabei soll nicht nur Arbeit im Homeoffice, sondern auch an weiteren Orten möglich sein – mit einem Anteil von bis zu 60 Prozent.
Mit flexibleren Arbeitsformen sollen der öffentliche Dienst und die Arbeit in der Landesverwaltung attraktiver und moderner gestaltet werden. Eine entsprechende Vereinbarung unterschrieben jetzt Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther sowie die Vertreter der Spitzenorganisationen der Gewerkschaften, Olaf Schwede vom Deutschen Gewerkschaftsbund und Kai Tellkamp für dbb beamtenbund und tarifunion. Die Vereinbarung, die seit dem 1. Juli 2023 gelte, präzisiere Regelungen, die seit 2018 in Kraft sind, heißt es aus der Staatskanzlei.
Das Arbeiten im Homeoffice habe dazu beigetragen, dass die Landesverwaltung in der Corona-Pandemie zu 100 Prozent handlungsfähig war, sagte der Ministerpräsident. Nun sei ein größerer Spielraum geschaffen worden, um Beruf und Privatleben noch besser zu vereinbaren. So sei die Arbeit im Homeoffice nicht mehr ausschließlich auf das häusliche Umfeld bezogen, es könnten auch mehrere Orte festgelegt werden. Die Teilnahme am Homeoffice sei weiterhin freiwillig und im Rahmen von bis zu 60 Prozent der wöchentlichen Arbeitszeit möglich. Wie Günther weiter sagte, sei durch die Digitalisierung in vielen Aufgabenbereichen ein produktives und effizientes Arbeiten außerhalb der Dienststelle möglich geworden. Die Verwaltung befinde sich im Wettbewerb um die besten Nachwuchskräfte, denen es wichtig sei, ihren Job gut mit dem Privatleben zu vereinbaren. Mit flexibleren Arbeitsformen basierend auf dieser Vereinbarung, gleitenden Arbeitszeiten, den Möglichkeiten zur Teilzeitbeschäftigung und einem modernen Gesundheitsmanagement werde der öffentlichen Dienst immer attraktiver gestaltet.
Für den DGB Bezirk Nord erklärte der Verhandlungsführer Olaf Schwede, dass die Landesverwaltung Schleswig-Holsteins bei mobiler Arbeit und Wohnraumarbeit bereits mit der Vereinbarung von 2018 eine Vorreiterrolle eingenommen habe. Mit der neuen Vereinbarung sei die technische Ausstattung der Arbeitsplätze standardisiert und verbessert worden. Zudem soll der Arbeitsschutz in der Wohnraumarbeit eine größere Rolle spielen. Beide Punkte seien wichtige Anliegen der Gewerkschaften. Der dbb-Landesvorsitzende Kai Tellkamp verwies darauf, dass ergänzend darauf geachtet werden müsse, auch jenen Beschäftigten, die keine Möglichkeit zum Homeoffice haben, attraktive Rahmenbedingungen zu bieten.
(sib)
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