[21.7.2023] Das Arbeitsgericht Gießen ist in Hessen Pilotgericht für die E-Akte und will nun vorzeitig zum Regelbetrieb übergehen. Auch die Umstellung bei den übrigen Arbeitsgerichten erster Instanz und bei weiteren Fachgerichtsbarkeiten soll bald beginnen.
Beim Arbeitsgericht in Gießen verläuft die am 23. Mai begonnene Pilotierung der elektronischen Akte ausgesprochen erfolgreich. Das teilt jetzt das hessische Ministerium der Justiz mit. Das Gericht wolle die Pilotierung deshalb bereits deutlich früher als ursprünglich geplant beenden und zeitnah auf die führende elektronische Akte umsteigen. Das Arbeitsgericht Gießen bearbeite bereits mehr als 1.300 Verfahren in elektronischer Form, täglich kommen weitere hinzu. Alle Kammern des Gerichts arbeiten schon jetzt mit der E-Akte.
Die hessische Justizstaatssekretärin Tanja Eichner hat das Arbeitsgericht Gießen besucht, um sich mit der Direktorin Manuela George auszutauschen, anschließend führte sie Gespräche mit der Geschäftsleitung und den örtlichen Gremien.
Ihr Besuch habe den erfolgreichen Verlauf der Pilotierung bestätigt, erklärte Eichner. Deshalb werde sie – neben dem Hessischen Landesarbeitsgericht – den Wunsch des Arbeitsgerichts Gießen auf vorzeitige Umstellung unterstützen und beabsichtige, die Gremien in Kürze zu beteiligen. „Es freut mich, dass die Pilotierung der E-Akte so gut verläuft, dass das Arbeitsgericht Gießen die Pilotierung nicht wie ursprünglich geplant bis Ende Dezember 2023 fortführen, sondern bereits vorzeitig – voraussichtlich zum 1. Oktober 2023 – allein mit der führenden elektronischen Akte arbeiten möchte“, so die Ministerin.
Weitere Gerichte folgen
Der erfolgreiche Pilot beim Arbeitsgericht Gießen macht zugleich den Weg für den geplanten Roll-out bei den übrigen Arbeitsgerichten erster Instanz frei: den Arbeitsgerichten Darmstadt, Frankfurt, Fulda, Kassel, Offenbach und Wiesbaden. Der dortige Roll-out sei für Sommer 2024 geplant, sagte Eichner. Derweil wird beim Hessischen Landesarbeitsgericht Ende Juli 2023 die Auftaktveranstaltung zur Pilotierung der elektronischen Akte stattfinden. Der Start der dortigen Pilotierung ist für Ende August oder Anfang September dieses Jahres vorgesehen.
Und auch die Umstellung der anderen hessischen Fachgerichtsbarkeiten auf die elektronische Akte gestalte sich ausgesprochen erfolgreich, betonte die Justizministerin. Neben der Sozialgerichtsbarkeit, die schon seit dem 1. Juni dieses Jahres vollständig auf die führende elektronische Akte umgestellt wurde, solle die gesamte hessische Verwaltungsgerichtsbarkeit zum 1. August 2023 auf die führende E-Akte umgestellt werden. Die Pilotierung des hessischen Finanzgerichts sei für das vierte Quartal 2023 geplant.
(sib)
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