[1.8.2023] Länder und Verbände können ab sofort Stellung zum Entwurf für das KRITIS-Dachgesetz beziehen.
Der Gesetzentwurf zum KRITIS-Dachgesetz ist veröffentlicht. Wie das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) mitteilt, können nun Länder und Verbände dazu Stellung beziehen. Mit dem Entwurf werde erstmalig der physische Schutz Kritischer Infrastrukturen bundeseinheitlich und sektorübergreifend geregelt. Betreffen werde dies die elf Sektoren Energie, Transport und Verkehr, Finanz- und Versicherungswesen, öffentliche Verwaltung, Gesundheit, Ernährung, Trinkwasser, Abwasser, Siedlungsabfallentsorgung, Informationstechnik und Telekommunikation sowie Weltraum. Das Gesetz solle definieren, welche Infrastruktur-Einrichtungen unentbehrlich sind, um die Versorgung der Bevölkerung zu sichern und die Wirtschaft aufrechtzuerhalten. Für die Betreiber dieser Einrichtungen soll es Mindeststandards festlegen. Der so genannte All-Gefahren-Ansatz soll dafür Sorge tragen, dass jedes denkbare Risiko berücksichtigt werden muss. Außerdem soll für erhebliche Störungen künftig eine Meldepflicht bestehen.
Vorgesehen ist, das neue KRITIS-Dachgesetz noch in diesem Jahr im Kabinett zu beschließen und anschließend in das parlamentarische Verfahren einzubringen.
(ve)
Hier kann der Gesetzentwurf heruntergeladen werden (Deep Link)
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