[14.8.2023] Am Amtsgericht Bad Homburg ist nicht nur die elektronische Akte in amtsgerichtlichen Zivil- und Insolvenzsachen für Hessen pilotiert worden. Hier wurde auch der elektronische Rechtsverkehr in Grundbuchsachen erprobt.
Auch das Amtsgericht Bad Homburg nimmt für Hessen bei der Einführung der elektronischen Akte eine Vorreiterrolle ein. Wie das Ministerium der Justiz mitteilt, wurde hier die E-Akte in amtsgerichtlichen Zivil- und Insolvenzsachen pilotiert. „Seit dem 1. Juni 2023 arbeiten die Richterinnen und Richter mit der führenden elektronischen Akte in Zivilsachen und seit dem 1. August auch in Insolvenzsachen“, sagt Justizminister Roman Poseck bei einem Besuch des Amtsgerichts. „Die Pilotierung der amtsgerichtlichen Familiensachen ist noch in diesem Jahr vorgesehen. Es freut mich, dass die Bediensteten hier am Amtsgericht Bad Homburg motiviert und offen für die erstmaligen amtsgerichtlichen Erprobungen der elektronischen Akte sind. Ihre Erfahrungsberichte sind nicht nur wichtig für die Amtsgerichte, sondern unterstützen die gesamte hessische Justiz bei der Einführung der elektronischen Akte.“
Beim Amtsgericht Bad Homburg startete am 1. Dezember 2022 außerdem die Pilotierung des elektronischen Rechtsverkehrs in Grundbuchsachen, berichtet das Justizministerium. Im Vorfeld seien die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Grundbuchamts durch die IT-Stelle über die Einführung und die damit verbundenen Änderungen informiert worden. Die durch die Erprobung gewonnen Erkenntnisse seien wichtig für die Schulungen der übrigen Grundbuchämter gewesen, zum 1. März 2023 erfolgte dann die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs bei allen weiteren hessischen Grundbuchämtern. Damit sei die flächendeckende elektronische Einreichung bei den Grundbuchämtern eröffnet worden. Auch hier sei die Einführung der elektronischen Grundakte in Planung.
(ve)
https://justizministerium.hessen.de
Stichwörter:
E-Justiz,
Hessen,
Amtsgericht Bad Homburg,
E-Akte,
elektronischer Rechtsverkehr