[1.9.2023] In Niedersachsen bringt das Kabinett einen Gesetzentwurf zur Einführung der elektronischen Verkündung von Gesetzen und Verordnungen in den Landtag ein. Damit will sich die Landesverwaltung von der bisher bindenden Papierform verabschieden.
Das niedersächsische Kabinett hat beschlossen, einen Gesetzentwurf zur Einführung der elektronischen Verkündung von Gesetzen und Verordnungen in den Landtag einzubringen. Vorausgegangen war dem Beschluss die Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände im Anschluss an die erste Kabinettsbefassung. Es wird angestrebt, das Verkündungsrecht des Landes Niedersachsen zum Januar 2024 anzupassen.
In der aktuellen Verkündungspraxis werden Gesetze, Verordnungen sowie sonstige Rechtsakte, die durch die Niedersächsische Staatskanzlei zu verkünden sind, noch in Papierform in den Verkündungsblättern Niedersächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt und Niedersächsisches Ministerialblatt abgedruckt. Durch die Einführung der elektronischen Verkündung sollen diese papiernen Verkündungsblätter ab dem 1. Januar 2024 entfallen, heißt es aus der Staatskanzlei. Stattdessen sollen Gesetze und sonstigen Vorschriften dann ausschließlich auf einer digitalen Verkündungsplattform verkündet werden. Dadurch soll der Verkündungsprozess beschleunigt und der Zugang zu den Verkündungsblättern durch die Nutzung des Internets als offizielles Verkündungsmedium vereinfacht werden. Außerdem können so Papier und Druckkosten eingespart werden.
Zur Schaffung der rechtlichen Grundlagen ist die Änderung des Artikels 45 der Niedersächsischen Verfassung notwendig. Es wird vorgeschlagen, dazu durch ein Ausführungsgesetz die elektronische Verkündung von Gesetzen und Verordnungen als amtliche Verkündungsform einzuführen. In diesem Gesetz sollen dann sämtliche regelungsbedürftigen Einzelfragen zu der zukünftigen Verkündungsform beantwortet werden. Auf Bundesebene erfolgt die amtliche Verkündung von Gesetzen bereits seit Anfang 2023 digital (
wir berichteten), dem eine Grundgesetzänderung voraus ging (
wir berichteten).
(sib)
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