[4.9.2023] Die Eckpunkte zum Digitalcheck und Bürokratieabbau sind beschlossen. Der NKR mahnt zu Sorgfalt in der Umsetzung: Der Digitalcheck dürfe nicht einfach abgehakt werden, und auch der Bürokratieabbau erschöpfe sich nicht im BEG IV, sondern bedürfe einer umfassenden Strategie.
Das Bundeskabinett hat zwei wichtige Beschlüsse gefasst, um die Digitalisierung der Verwaltung und den Bürokratieabbau voranzutreiben. Zum einen hat das Kabinett die vom Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) vorgelegten Eckpunkte zum Digitalcheck für Gesetzesvorhaben beschlossen, zum anderen die „Eckpunkte zum Abbau unnötiger Bürokratie und zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Verwaltung“. Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) begrüßt die beiden Beschlüsse und nimmt dazu Stellung.
Der Digitalcheck soll die grundlegenden Voraussetzungen dafür schaffen, dass neue Gesetzesvorhaben in Zukunft von Anfang an digitaltauglich sind. Die nun beschlossenen Eckpunkte zum Digitalcheck stärkten die Verbindlichkeit des Verfahrens und unterstützten den NKR in seiner Rolle als prüfende Instanz. „Mit dem Kabinettsbeschluss steigt die Verbindlichkeit für alle Ressorts, den Digitalcheck bei jedem Gesetzesvorhaben durchzuführen. Die Konkretisierung des bisher nur sehr allgemein im NKR-Gesetz geregelten Digitalchecks ist enorm wichtig, damit der Digitalcheck langfristig ein Erfolg wird“, sagt der NKR-Vorsitzende Lutz Goebel.
Visualisierung als Standard beim Digitalcheck
Die Bundesregierung müsse die Prüfungen der Digitaltauglichkeit von Gesetzen aber auch mit der gebotenen Gewissenhaftigkeit durchführen und den Digitalcheck nicht nur als weitere Checkliste verstehen, die lediglich abgehakt werde. Besonders große Chancen sieht der NKR in der Visualisierung von Gesetzen, so wie sie in der Praxis später umgesetzt werden sollen. Durch die detaillierte grafische Darstellung werde deutlich, wo Digitalisierungspotenziale liegen. Der NKR setze sich dafür ein, dass die Visualisierung Standard und Teil der agilen Weiterentwicklung des Digitalchecks wird, an welcher der NKR kontinuierlich mitwirke.
Daneben benannte das Gremium noch weitere Aspekte, die aus seiner Sicht für den Erfolg des Digitalchecks ausschlaggebend seien. So sei es wichtig, Regelungs- und Vollzugszusammenhänge gemeinsam mit den Betroffenen schon vor dem Schreiben der Gesetzestexte zu bedenken. Der Digitalcheck solle deshalb so früh wie möglich durchgeführt werden. Auch, dass der Digitalcheck in seiner aktuellen Form lediglich ein PDF-Dokument ist, das von den Ministerien ausgefüllt wird, müsse geändert werden. Der NKR sprach sich für die Schaffung elektronischer Unterstützungswerkzeuge aus, die bei der Erarbeitung und Visualisierung von Gesetzen helfen. Wenn künftig die geplante E-Gesetzgebung als Software für die medienbruchfreie Erarbeitung von Rechtstexten genutzt werde, müsse der Digitalcheck eingebettet sein.
Bürokratieabbau als Daueraufgabe
Die jetzt beschlossenen Eckpunkte zum Bürokratieabbau sollen in ein viertes Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) münden, mit dem der Anstieg gesetzlicher Folgekosten gedämpft werden soll. Grundlage ist eine umfassende Verbändeabfrage des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) vom Frühjahr 2023. Auch der NKR hat konkrete Vorschläge gemacht, die sich in den Eckpunkten wiederfinden.
Seit Beginn dieser Legislaturperiode seien die Folgekosten von Gesetzen wieder deutlich angestiegen, dies belaste Wirtschaft und Verwaltung, so der NKR. Mit einem Entlastungsvolumen von gut einer Milliarde Euro pro Jahr sei das Bürokratieentlastungsgesetz ein starkes Signal der Bundesregierung, um bei der Regulierungslast endlich eine Trendwende einzuleiten. Für eine wirkliche Trendumkehr dürfe die Bundesregierung in ihren Bemühungen beim Bürokratieabbau aber keinesfalls nachlassen. Das BEG IV sei ein erster Schritt, weitere Maßnahmen müssten folgen, um bei Wirtschaft und Verwaltung eine spürbare und nachhaltige Entlastung zu erreichen.
Bürokratieabbau sei eine Daueraufgabe. Deshalb bedürfe es einer umfassenderen Strategie, die über das BEG IV hinausreiche: Gebraucht würden einfache und vor allem praxistaugliche Gesetze. Großer Handlungsbedarf bestehe außerdem bei der wachsenden Bürokratie aus der Europäischen Union. Nicht zuletzt durch den wachsenden Fachkräftemangel werde die Bedeutung von besserer Rechtsetzung immer wichtiger. Die vielen guten Entlastungsvorschläge aus der Verbändeabfrage, die weder in den Eckpunkten noch im BEG IV aufgegriffen werden, sollten unbedingt für andere Vorhaben auf Bundes- und EU-Ebene genutzt werden. Das angekündigte Monitoring der Bundesregierung über die Verwendung dieser Vorschläge werde der NKR eng begleiten.
(sib)
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