[10.11.2023] Die Bundesverwaltung hat der Conet-Unternehmensgruppe den Zuschlag für das Thema Qualitätssicherung im Bereich der Software-Entwicklung erteilt.
Eine Rahmenvereinbarung mit der Bundesverwaltung über IT-Dienst- und -Werkleistungen für die Qualitätssicherung im Bereich der Software-Entwicklung hat jetzt die Conet-Unternehmensgruppe abgeschlossen. Der Vertrag hat eine Laufzeit von bis zu vier Jahren. Schwerpunkte liegen nach Angaben von Conet in der Qualitätsverantwortung, dem Test-Management und dem Testen. Die Unterstützung für alle abrufberechtigten Bundesbehörden soll sowohl in neuen Software-Entwicklungsprojekten als auch bei der Software- und Verfahrenspflege in bestehenden Projekten erbracht werden.
„Das Thema Qualitätssicherung hat in den vergangenen Jahren durch die steigende Komplexität bei der Software-Entwicklung immer weiter an Relevanz gewonnen“, sagt dazu Alexander Friesen, Head of Quality & User Experience bei Conet Solutions. Der Bund habe daher diesbezüglich – nach längerer Pause – wieder einen expliziten Rahmenvertrag ausgeschrieben. Friesen erklärt: „Qualitätssicherung ist ein wesentlicher Bestandteil professioneller Software-Entwicklungsprojekte, deren Ergebnisse beispielsweise an Funktionalität, Zuverlässigkeit, Konformität, Kundenzufriedenheit und Kosten gemessen werden.“
(bw)
https://www.conet.de
Stichwörter:
IT-Infrastruktur,
Bund,
Conet,
Software-Entwicklung