[17.11.2023] Der KI-basierte Frankfurter Urteils-Konfigurator elektronisch (FRaUKe) soll künftig auch in Brandenburg die Gerichte bei der Bewältigung der Vielzahl an Fluggastrechteverfahren unterstützen.
Das durch das Hessische Ministerium der Justiz betriebene und vom Amtsgericht Frankfurt am Main initiierte KI-Projekt FRaUKe – Frankfurter Urteils-Konfigurator elektronisch – soll künftig auch an brandenburgischen Gerichten zur Bearbeitung von Fluggastrechteverfahren zum Einsatz kommen. Eine entsprechende Absichtserklärung haben dazu jetzt Hessens Justizminister Roman Poseck und Brandenburgs Justizministerin Susanne Hoffmann unterzeichnet.
Wie das hessische Justizministerium mitteilt, handelt es sich bei FraUKe um das bundesweit erste Richterassistenz-Tool, bei dem eine Künstliche Intelligenz in der Urteilsfindung assistiert. Das Amtsgericht Frankfurt habe mit der Entwicklung des Tools auf die jährlich rund 15.000 Massenklageverfahren im Bereich der Fluggastrechte reagiert. „Es freut mich, dass dieses deutschlandweit einmalige Projekt von anderen Ländern interessiert wahrgenommen wird“, so Hessens Justizminister Roman Poseck. Hessen und Brandenburg sähen sich mit den Flughäfen in Frankfurt am Main und Berlin-Brandenburg gleichermaßen mit dem Problem einer zunehmenden Anzahl von Fluggastrechteverfahren konfrontiert, ergänzt Brandenburgs Justizministerin Susanne Hoffmann. „Insoweit bin ich dankbar für die Vorarbeiten, die Hessen in dem erfolgversprechenden Projekt FRaUKe bereits geleistet hat.“
Der erstellte Demonstrator FraUKe kann Schriftsätze analysieren, Metadaten auslesen und unter Verwendung von Textbausteinen den Richterinnen und Richtern bei der schnellen Erstellung eines Urteilsentwurfs zuarbeiten. Die Gerichte können in dem Programm zunächst das Aktenzeichen, die Fallkategorie und den Tenor auswählen. Weiter entscheiden sie zwischen Klageabweisung oder Stattgabe. Ausgehend von der richterlichen Entscheidung wird durch FraUKe dann ein Vorschlag zum Tatbestand und zu den Urteilsgründen mit von der KI gefundenen Metadaten aus der Klageschrift erstellt, beispielsweise den Flugdaten. Abschließend kann das Urteil aus FraUKe exportiert werden.
Gleichzeitig sind sich die beiden Ministerien einig, dass KI in der Justiz nur begrenzt eingesetzt werden sollte. Poseck: „Die Richterin und der Richter müssen weiter im Mittelpunkt der Urteilsfindung stehen. KI ist ein wichtiges Mittel zur Unterstützung, nicht jedoch ein Ersatz für den Menschen.“
(bw)
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Bildquelle: Hessisches Ministerium der Justiz