[20.11.2023] Eine Änderung im Deutschen Richtergesetz erlaubt, dass Klausuren im juristischen Staatsexamen auch elektronisch abgelegt werden. Mit der E-Klausur ändern sich auch die Ansprüche an die Prüfungsräume. In Hamburg wurden jetzt neue Räume für E-Klausuren eingeweiht.
In Hamburg können Klausuren zu den juristischen Staatsexamina künftig elektronisch geschrieben und geprüft werden. Im Digitalen Prüfungszentrum der Justiz sollen künftig Kandidatinnen und Kandidaten aus Hamburg und Schleswig-Holstein geprüft werden. Bei einem Rundgang unter anderem mit Hamburgs Justizsenatorin Anna Gallina, Schleswig-Holsteins Justizministerin Kerstin von der Decken und dem Präsidenten des Hanseatischen Oberlandesgerichts, Marc Tully, wurden die modernen Räume eingeweiht. Dies berichten die Hamburger Behörde für Justiz und Verbraucherschutz und das Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holsteins.
Die beiden großen Klausurräume sollen Platz für bis zu 150 Kandidatinnen und Kandidaten bieten. Die Fläche in der Dammtorstraße 14 – in Nähe der Prüfungsämter – beträgt rund 850 Quadratmeter.
Die Räume wurden speziell umgebaut, jeder Arbeitsplatz verfügt über einen 24 Zoll großen Bildschirm, eine besonders geräuscharme Flüstertastatur und eine entsprechend leise Maus. Eine Sichtschutzfolie auf den Bildschirmen soll das Abschreiben verhindern, zudem sind überall schallabsorbierende Sichtschutzwände installiert. Für die E-Klausur wird eine spezielle Software verwendet. Der Aufgabentext wird bei den Examensklausuren wie bisher auf Papier ausgegeben, auch die Gesetzestexte und Kommentare bringen die Teilnehmenden weiterhin selbst mit. Zudem wird es an jedem Platz ausreichend Konzeptpapier geben. Es besteht auch weiterhin die Möglichkeit, die Klausuren per Hand zu schreiben.
Echtbetrieb ab April 2024
Ab dieser Woche sollen Probeklausuren stattfinden – zunächst weiter handschriftlich, um Abläufe und Wege in den neuen Räumen zu testen. Aber auch ein erster elektronischer Pilotbetrieb für eine Probeklausur ist vorgesehen. Ab Januar 2024 werden die regulären Probeklausuren zur Examensvorbereitung auf das elektronische Format umgestellt. Der Echtbetrieb im Examen soll im April 2024 beginnen.
Darüber hinaus erlauben die neuen Klausurräume vielfältige Nutzungen durch andere städtische Einrichtungen. Der Bedarf der Prüfungsämter und der Personalstelle für den juristischen Vorbereitungsdienst für die Klausurräume umfasst etwas mehr als sechs Monate im Jahr, sodass in den verbleibenden Zeiten die Räume anderen Dienststellen der Stadt oder Dritten zur Verfügung stehen, beispielsweise für Schulungen.
Nach der Öffnung der Examensklausuren für das elektronische Format sind alle Länder mit den Vorbereitungen für die Einführung der elektronischen Klausuren im juristischen Staatsexamen befasst oder haben diese bereits durchgeführt – so in Nordrhein-Westfalen (
wir berichteten), im Saarland (
wir berichteten), in Baden-Württemberg (
wir berichteten) und in Berlin (
wir berichteten).
(sib)
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