[21.11.2023] In Hamburg ist die E-Akte in der Justiz in der Fläche angekommen: Über 100.000 Verfahren werden digital geführt, etwa die Hälfte der Beschäftigten in den Gerichten und Staatsanwaltschaften arbeitet mit der E-Akte.
Die E-Akte ist in Hamburg in der Justiz inzwischen in der Fläche angekommen: In allen Fachgerichten wurde die Einführung inzwischen weitestgehend abgeschlossen. Das teilt die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz mit. Auch an den ordentlichen Gerichten würden alle neuen Verfahren in Zivil- und Familiensachen bereits elektronisch geführt. In Straf-, Nachlass- und Betreuungssachen und bei Vollstreckungsmaßnahmen, die Immobilien betreffen, werde die E-Akte im Echtbetrieb pilotiert. Das bedeute in Zahlen, dass bereits etwa die Hälfte der Beschäftigten in den Gerichten und Staatsanwaltschaften mit der E-Akte arbeitet. Insgesamt haben bereits mehr als 100.000 Verfahren in den Gerichten und den Staatsanwaltschaften mit digitaler Aktenführung begonnen, heißt es in der Pressemeldung. An einigen Gerichten würden schon mehr als 70 Prozent der Verfahren digital geführt.
Die für die E-Akte zum Einsatz kommende Software wird in einem länderübergreifenden Verbund entwickelt (
wir berichteten) und stellt so eine effiziente Nutzung personeller und finanzieller Ressourcen sicher. Innerhalb dieses Verbunds übernahm die Hamburger Justiz nach eigenen Angaben die Federführungen für die Integration von Fachverfahren in die E-Akte aus den Bereichen der Fachgerichte und Staatsanwaltschaften. Als Federführer führte die Hamburger Justiz als erstes Bundesland des Verbunds die E-Akte bei allen Fachgerichten ein.
Einsatz von KI geplant
Justizsenatorin Anna Gallina sagt: „Die Einführung der elektronischen Akte stellt einen Zeitenwechsel dar. Mit der E-Akte können die Beschäftigten unabhängig von Zeit und Ort auf Akteninhalte zugreifen. Es entfallen Transportzeiten, und die Akteninhalte können von mehreren Beschäftigten zeitgleich eingesehen und bearbeitet werden. Nicht zuletzt steht die E-Akte damit auch für moderne Arbeitsbedingungen wie der besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Auf dem Weg der Digitalisierung, der natürlich auch ein Kraftaufwand bedeutet, werden die Beschäftigten eng einbezogen und begleitet.“
Mit der E-Akte sind weitere Digitalisierungsschritte in der Justiz verbunden: Es laufen Vorhaben zum Einsatz von Künstlicher Intelligenz. Künftig soll KI in den Geschäftsstellen beispielsweise dafür genutzt werden, eingehende Dokumente automatisch zu erfassen und für eine schnelle Auffindbarkeit mit Schlagworten zu versehen, heißt es in der Pressemeldung weiter. Unterstützen soll KI zudem künftig auch bei der inhaltlichen Durchdringung und Strukturierung von Massenverfahren und einzelnen Verfahren mit einer hohen Anzahl an Dokumenten.
(ba)
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