[11.1.2006] Im Rahmen von BundOnline 2005 haben die oberen Bundesbehörden über 200 Informationsdienstleistungen online verfügbar gemacht. Eine Gebührenverordnung für Anfragen will die Bundesregierung noch im Januar erlassen.
Obere und oberste Bundesbehörden haben im Rahmen der E-Government-Initiative BundOnline 2005 insgesamt 238 Informationsdienstleistungen über das Internet zur Verfügung gestellt. Dies berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage, welche die FDP-Fraktion im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des Informationsfreiheitsgesetzes gestellt hatte. Die Informationsangebote seien direkt über die Websites der rund 100 Behörden und über das zentrale Portal der Bundesverwaltung unter www.bund.de zu erreichen. Anträge auf individuellen Informationszugang könnten über viele Internet-Angebote der Bundesbehörden gestellt werden. Auf die Frage der FDP, ob das Bundesinnenministerium schon Gebühren für Anfragen bestimmt habe, heißt es in der Antwort, eine Informationsgebührenverordnung werde noch im Januar erlassen. Anfang des Jahres hatte eine Ministeriumssprecherin bereits angekündigt, dass für einige Informationen von Bundesbehörden bis zu 500 Euro gezahlt werden müssten.
(rt)
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