[16.1.2009] Die Informationstechnik des Bundes soll sicherer werden. Einen Gesetzentwurf mit entsprechenden Regelungen hat das Bundeskabinett jetzt beschlossen. Neu geregelt wird unter anderem das BSI-Gesetz.
Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes beschlossen. Schwerpunkt ist die Novellierung des Gesetzes zur Errichtung eines Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Nach Angaben des Bundesinnenministeriums sieht der Gesetzentwurf unter anderem vor, dem BSI die nötigen Befugnisse einzuräumen, um der Bundesverwaltung technische Vorgaben für die Sicherung der IT zu machen. Darüber hinaus soll das BSI künftig als zentrale Meldestelle für IT-Sicherheit Informationen über Sicherheitslücken und Angriffsmuster von Schadprogrammen sammeln, auswerten und entsprechende Informationen und Warnungen an die betroffenen Stellen oder die Öffentlichkeit weitergeben. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble: „Die Verwaltung ist auf sichere und verfügbare Kommunikationsnetze angewiesen. Ohne einheitliche hohe Sicherheitsstandards und eine klare Kompetenzverteilung innerhalb der Bundesverwaltung wächst die Gefahr, dass Schwachstellen ein Eindringen in die IT-Systeme einer Vielzahl von Behörden ermöglichen.“
(bs)
http://www.bmi.bund.deDer Gesetzentwurf zum Download (PDF, 76 KB) (Deep Link)
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Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)