[18.9.2009] Online-Wahlen sind rechtlich möglich, wenn die Wahlgrundsätze mittels Technik erfüllt werden können. Zu diesem Ergebnis kommt der Abschlussbericht des Projekts voteremote.
Wahlen über das Internet können den sechs Wahlgrundsätzen allgemein, unmittelbar, frei, gleich, geheim und öffentlich entsprechen und damit verfassungsgemäß und sicher durchgeführt werden. Dies geht aus dem Abschlussbericht des Projektes voteremote hervor, das vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie gefördert und von der Technischen Universität Darmstadt sowie der Universität Kassel wissenschaftlich begleitet wurde. Im Rahmen des Projekts hat das Unternehmen T-Systems ein Online-Wahlverfahren entwickelt, welches keine Wahlmaschinen einsetzt. Der eigentliche Wahlvorgang geschieht stattdessen über das Internet. Wie das Unternehmen mitteilt, können so die Wahlprinzipien mittels Technik erfüllt werden. Ziel des Online-Wahlverfahrens sei es aber nicht, die Präsenz-Wahl durch eine Online-Wahl zu ersetzen. Der Fokus liege vielmehr auf Wahlen im nicht-politischen Bereich wie Betriebsrats-, Aufsichtsrats-, Personalrats- und Sozialversicherungswahlen.
(cs)
http://www.bmwi.dehttp://www.t-systems.de
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