ITZBund: Umwandlung in AöR
[20.1.2021] Das Informationstechnikzentrum Bund ist nun eine nichtrechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR). Dabei bleibt es Bestandteil der unmittelbaren Bundesverwaltung und wird weiterhin ressortübergreifend die Digitalisierung in den Behörden voranbringen.
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