Bundeserprobungsgesetz
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Bundeserprobungsgesetz: Freiräume für neue Verfahren
[30.09.2026] Der Bundesrat hat den Weg für das Bundeserprobungsgesetz freigemacht. Bund, Länder und Kommunen dürfen damit in Reallaboren neue Verwaltungsverfahren testen und zeitlich begrenzt von bestimmten Bundesvorschriften abweichen. Erfolgreiche Ansätze können bundesweit übernommen werden. mehr...
