[14.01.2026] In vielen Bundesländern wird die Zusammenarbeit von Polizei und Justiz digitaler – und damit enger, effizienter und sicherer. So arbeiten seit Jahresbeginn Justiz und Polizei in Schleswig-Holstein digital. Und auch Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg haben die elektronische Akte eingeführt.
Die E-Akte verbessert die Zusammenarbeit von Gerichtsbarkeit und Polizei.
(Bildquelle: ismagilov/123rf.com)
Bis spätestens zum 1. Januar 2026 sollten alle Polizeien von Bund und Ländern ihre Ermittlungs- und Bußgeldakten elektronisch an die Justiz übermitteln – so sah es die gesetzliche Vorgabe vor. Grundlage für die Elektronische Aktenführung in der Justiz ist das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 (BGBl. I S. 2208). Aufgrund von Digitalisierungslücken, die in einigen Ländern vor allem ... mehr...