[07.01.2026] Das Bundeskabinett hat das Durchführungsgesetz zum Daten Governance Rechtsakt (DGG) beschlossen. Damit wird die EU-Verordnung über europäische Daten-Governance, der Data Governance Act, umgesetzt. Das Statistische Bundesamt soll künftig öffentliche Stellen beraten.
Das nun beschlossene Durchführungsgesetz zum Daten Governance Rechtsakt setzt EU-Vorgaben besonders schlank um.
(Bildquelle: olegdudko/123rf.com)
Das Bundeskabinett hat noch im Dezember 2025 den Entwurf des Durchführungsgesetzes zum EU-Daten Governance Rechtsakt (DGG) beschlossen. Das Durchführungsgesetz schafft die Grundlagen dafür, dass weitere Daten in öffentlicher Hand für Innovation und Forschung zur Verfügung gestellt werden können. Das DGG adressiert personenbezogene und besonders schützenswerte Daten, die vor ihrer Weiterverwendung verfremdet werden müssen. „Die Verfügbarkeit von Daten ist zentral für die ... mehr...