NiedersachsenApp unterstützt Agrarförderung

[30.06.2021] Nach einer längeren Pilotphase wurde in Niedersachsen und Bremen nun die Fani-App gelauncht. Mit ihrer Hilfe können Landwirte ergänzende Fotos zu Förderanträgen aufnehmen und übermitteln. Vor-Ort-Besuche durch Behördenvertreter können somit vielfach entfallen.

Landwirte in Bremen und Niedersachsen, die Agrarförderungen beziehen, können bei der Überprüfung ihrer Angaben durch die Behörden jetzt ein vereinfachtes Verfahren nutzen. Wie das niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz mitteilt, steht den Antragstellern die App FANi (Fotos Agrarförderung Niedersachsen) zur Verfügung. Benötigt die Landwirtschaftskammer als Bewilligungsstelle zum Beispiel georeferenzierte Fotos zu bestimmten Antragsvoraussetzungen, erhalten Nutzer über die App einen entsprechenden Auftrag und können diesen über die App abwickeln. FANi wurde 2020 pilotiert und soll nun verstärkt zum Einsatz kommen. Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast verweist auf das Zeitspar-Potenzial der App für beide Seiten und appelliert an die Landwirte, die App zu verwenden. Auch hinsichtlich der Einführung eines Flächenmonitoringverfahrens soll der Einsatz der App künftig eine wichtige Rolle spielen, sodass Vor-Ort-Kontrollen seltener stattfinden müssen.
Die App richte sich an Landwirte, die als Bewirtschafter landwirtschaftlicher Flächen einen Antrag auf Agrarförderung stellen. Um diese Zahlungen zu erhalten, sind verschiedene Angaben erforderlich – unter anderem die Flächengrößen und die angebauten Kulturen. Außerdem gelte es, Auflagen und Vorgaben einzuhalten. Bisher waren bei offenen Fragen zu Antragsvoraussetzungen häufig Vor-Ort-Kontrollen notwendig. Hier setze FANi an. Werden zum Beispiel Fotos zur Aufklärung von Unstimmigkeiten in einem Antrag benötigt, kann die Bewilligungsstelle der Landwirtschaftskammer einen Auftrag zur Fotoerstellung auslösen. Dieser ist dann in der App sichtbar, die Fotos können auch per App eingereicht werden. Diese georeferenzierten Fotos können außerdem nur an den klärungsbedürftigen Flächen aufgenommen werden – befindet sich der Nutzer nicht dort, kann kein Foto gemacht werden. Ein Besuch des Prüfdienstes ist nach der Bewertung der Aufnahmen in vielen Fällen nicht mehr notwendig.





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